BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 92

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werden, Fassadenwerbung oder ein Handymast, der vermietet wird. Das darf nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht berücksichtigt werden, kann aber einen sehr wesentlichen Beitrag für den Zufluss zur Rücklage bilden.

Aufgrund dieser beiden großen Kritikpunkte können wir dem Entwurf als Ganzem nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.35


Präsident Dr. Peter Raggl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile ihm dieses.


14.35.31

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren! Nach der Bedürfnispyramide nach Maslow wissen wir, dass Wohnen neben den lebenserhaltenden Bedürfnissen wie Essen, Trin­ken und Fortpflanzung ein Grundbedürfnis darstellt. Alle anderen Elemente wie die Si­cherheit, soziales Bedürfnis, Anerkennung und Selbstverwirklichung folgen in aufbauen­der Weise.

Für uns als Volkspartei war und ist es immer wichtig, dass das Eigentum gestärkt wird und dass Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen gut leben können, sich Ei­gentum schaffen können, es sich vor allem auch leisten können. Dazu gehört eben ein modernes und verständliches neues Wohnungseigentumsgesetz, wie es mit dieser No­velle vorliegt. Modern wird es durch viele Maßnahmen. Einige wurden ja schon ange­führt, aber mit der Wiederholung kann sich auch die entsprechende Aufnahme steigern.

Die Novelle enthält die Regelung der erleichterten Beschlusserfordernisse und gibt damit die Möglichkeit, dass blockierende Wohnungseigentümer eben nicht mehr Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen zur Verbesserung im Haus aufhalten können. Es wird einfach besser, weil sie durch Desinteresse oder durch Nichtbeachtung Entscheidungen nicht blockieren können. Daher ist es eigentlich unverständlich, dass im Nationalrat vonseiten der Sozialdemokratie – vielleicht auch noch immer aus den alten, verstaubten klassenkampfrhetorischen Gründen – keine Zustimmung erfolgte. Vielleicht kann die so­zialdemokratische Fraktion hier im Bundesrat eine moderne, neue Auffassung einneh­men und damit vielleicht auch ein neues Fenster aufmachen. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Vielfach gefordert wurde ja die erleichterte Möglichkeit der Installation von Ladevorrich­tungen für Elektrofahrzeuge in Wohnanlagen. Wir haben nämlich mittlerweile 50 000 rei­ne Elektroautos auf der Straße und über 100 000 Hybridautobesitzer, die ihr Fahrzeug gerne in einer Garage oder auf Parkflächen in Reichweite ihrer Eigentumswohnung ab­stellen und aufladen möchten. Auch die Errichtung von umweltfreundlichen – schon an­gesprochen – Fotovoltaikanlagen, die barrierefreie Ausstattung und das Anbringen von Beschattungsvorrichtungen gehören zu diesen wichtigen Änderungen.

Bisher ist ja bei der Umsetzung dieser Punkte die Zustimmung aller Wohnungseigentü­mer notwendig gewesen, das wurde heute auch schon gesagt. Künftig ist nicht mehr die aktive Zustimmung aller nötig, sondern es ist erforderlich, dass die geplante Änderung mit der Möglichkeit des Widerspruchs insofern umgesetzt wird, als auch die Wohnungs­eigentümergemeinschaft davon verständigt wird.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Festsetzung der Mindestdotierung der Rücklagen. Ziel ist es ja, künftig Investitionen in die Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft finan­ziell zu erleichtern. Wohnen wird nicht teurer – ganz im Gegenteil. (Bundesrätin Hahn: Was?!) Alle, die sich mathematisch ein bisschen etwas angeeignet haben, wissen das. (Weiterer Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.) Die Ansparung erfolgt mit einer modera­ten Rücklage von gleichbleibenden 90 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche über mehrere Jahre. Eine Mindestrücklage ist notwendig, um für die vom Herrn Diplom-Ingenieur ange­sprochenen Baumaßnahmen, die für Sanierungsmaßnahmen, für das Klimafitmachen


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