BundesratStenographisches Protokoll936. Sitzung, 936. Sitzung des Bundesrates am 22. Dezember 2021 / Seite 97

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Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2021 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank für die umfangreiche Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.


14.53.43

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir bearbeiten also bei diesem Tagesordnungspunkt vier verschiedene Mate­rien, und meine Fraktion, die sozialdemokratische Fraktion, wird – bis auf einen Punkt – diesen Lösungsvorschlägen zustimmen.

Nicht einverstanden sind wir damit – vielleicht fangen wir gleich mit dem an, womit wir nicht einverstanden sind –, dass es bei der Gewerblichen Sozialversicherung und bei der Bauern-Sozialversicherung nun unterschiedliche Vorgehensweisen, was die Abferti­gung von Betriebsrenten betrifft, geben wird. Warum braucht es, kurz gesagt, bei den einen das Parlament, und bei den anderen reicht das Ministerium? – Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Da hätten wir gerne gehabt, dass das in einem Gesetz geregelt wird, und darum werden wir diesem Punkt leider nicht zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Was für uns aber in Ordnung geht, ist das Nachtschwerarbeitsgesetz. Da beschließen wir im Wesentlichen eine Sistierung des aktuellen Beitragssatzes für das kommende Jahr, für 2022. Das bedeutet auch, dass der Bund für diesen Einnahmenentfall einsprin­gen muss, aber das ist angesichts der Situation nachvollziehbar.

Auch mit dem Bundespflegegeldgesetz sind wir einverstanden. Da geht es um eine Ver­längerung des Anspruchs von Bediensteten des Bundes, aber auch der Länder und der Gemeinden – eben um einen Anspruch auf Pflegekarenzgeld –, bis ein neues Finanz­ausgleichsgesetz kundgemacht wird. Auch das finden wir sinnvoll.

Wofür wir jedenfalls sind – das ist jetzt diese vierte Gesetzesmaterie –, sind selbstver­ständlich alle Anstrengungen, die Sie, Herr Minister, zur Bekämpfung pandemiebeding­ter Armutsfolgen vorschlagen. Wir begrüßen sehr, dass es in diesem Bereich nun mehr Mittel geben soll. Ich habe es auch gestern schon in meiner Rede angesprochen: Wenn aktuell jedes fünfte Kind in Österreich – und damit natürlich auch immer die ganze Familie – von Armut betroffen ist, dann ist das sehr besorgniserregend. Wir teilen diese Sorge, die Sie offensichtlich auch haben. Auch angesichts steigender Energiepreise, der steigenden Inflation, die wir mit Sorge beobachten, sind alle Maßnahmen, die in diesem Bereich gesetzt werden, dringend notwendig.

Wir erkennen diese Bemühungen an – auch, dass Sie die EU-Kindergarantie aufgreifen und da auch einen Koordinator, Dr. Klaus Vavrik, eingesetzt haben, der mir gut bekannt ist und dem wir volles Vertrauen aussprechen, weil er die Zielgruppe – diese Kinder, die es besonders schwer haben – und auch die Familien, die große Sorgen haben, beson­ders gut kennt. Schön, dass er bereits in der letzten Woche mit Stakeholdern in Kontakt getreten ist, die den Bereich der Bildung abdecken, den Bereich der Gesundheitsversor­gung abdecken, weil Armut in verschiedenste Lebensbereiche hineinspielt! Wir begrü­ßen, dass er da einen breiten Prozess aufsetzt. Das Ziel, noch im Frühjahr einen natio­nalen Aktionsplan vorzulegen, ist ambitioniert, aber die Zeit drängt. Wir haben seit Mona­ten gefordert, dass in diesem Bereich etwas weitergeht, und darum finden wir das gut.

Was uns aber, Herr Minister, zusätzlich wichtig wäre anzumerken: Wir honorieren, dass es jetzt Budgetmittel gibt, um schnell mit Projekten und Maßnahmen gegenzusteuern


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