Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Als Berichterstatter zu den Punkten 1 und 3 ist Herr Bundesrat Otto Auer genannt worden, als Berichterstatterin zu Punkt 2 Frau Mag. Elisabeth Kittl. – Ich bitte um die Berichte.
Vor der Berichterstattung begrüße ich recht herzlich unsere Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Frau Leonore Gewessler, und unseren Bundesminister für Finanzen, Herrn Dr. Magnus Brunner. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrte Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Januar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I).
Die Unterlagen dazu haben Sie erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Danke.
Berichterstatterin MMag. Elisabeth Kittl, BA: Liebe Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1.2.2022 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Danke schön.
Berichterstatter Otto Auer: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Die Unterlagen dazu haben wir erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Sonja Zwazl: Ich bedanke mich.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin, zunächst herzliche Gratulation und alles Gute in Ihrem neuen Amt! Sehr geehrte Frau
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