(Strafprozeßnovelle 1999) (5875/BR d.B.)

Änderung im Plenum des Nationalrats

Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages, nach Erbringung gemeinnütziger Leistungen, nach einer Probezeit und nach außergerichtlichem Tatausgleich (Diversion) in die Strafprozeßordnung eingefügt sowie das Jugendgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Strafvollzugsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden (Strafprozeßnovelle 1999)

Hauptgegenstand des Berichts

Strafprozeßnovelle 1999 (1581 d.B.)

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