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Ständiger gemeinsamer Ausschuss im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 vom Bundesrat entsendet
Übersicht
Der Ständige Gemeinsame Ausschuss im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz setzt sich aus Abgeordneten zum Nationalrat und Mitgliedern des Bundesrates zusammen. Er dient der Klärung bestimmter Unstimmigkeiten zwischen Bund und Land: Er entscheidet darüber, ob ein Einspruch der Bundesregierung gegen einen Gesetzesbeschluss eines Landtages über Landes- oder Gemeindeabgaben aufrecht bleibt oder das Landesgesetz kundgemacht werden kann. Der Ständige Gemeinsame Ausschuss hat eine eigene Geschäftsordnung .
Mitgliederverzeichnisse
Letzte/Nächste Tagesordnung
Veröffentlichungen/Berichte
Keine Dokumente vorhanden!
Verhandlungsgegenstände
Keine unerledigten Verhandlungsgegenstände.
Sitzungsüberblick
Datum | Stand des parlamentarischen Verfahrens![]() |
---|---|
17.05.2004 |
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TOP 1 | Wahl des Vorsitzenden |
Schließen | |
24.11.2003 |
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24.11.2003 | Konstituierung |
Schließen | |
08.04.2003 |
![]() ![]() Wurde abgesagt! |
TOP 1 | Wahl des Vorsitzenden |
Schließen | |
19.06.2001 |
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19.06.2001 | Konstituierung |
Schließen | |
08.05.2000 |
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TOP 1 | Wahl des Vorsitzenden |
Schließen | |
25.01.1996 | Konstituierung |
14.01.1996 | Festsetzung der Mitgliederzahl |