Im Jahr 1995 fasste der Nationalrat den Beschluss, den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus einzurichten, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen.
Zentrale Aufgabe des Nationalfonds sind die Gestezahlungen in der Höhe von jeweils 5.087,10 € an NS-Opfer. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder aufgrund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität verfolgt wurden oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen.
Berücksichtigt werden alle Opfer des Nationalsozialismus, auch jene, die in Österreich lange keine oder nur eine unzureichende Anerkennung erfahren haben. Dazu zählen etwa Roma und Sinti, Spanienkämpfer:innen, Kärntner Slowen:innen, die Kinder vom Spiegelgrund, Homosexuelle, aber auch die von der Aussiedlung aus dem Döllersheimer Ländchen (Allentsteig, NÖ) Betroffenen, Opfer der NS-Militärjustiz sowie Wehrdienstverweigerer und Deserteure aus der Deutschen Wehrmacht.
Diese Anerkennung ist ein wichtiger Beitrag zu einer gesellschaftspolitischen Sensibilisierung im Hinblick auf die Wahrnehmung einzelner Opfergruppen und die unterschiedlichen Formen der Verfolgung. Rund 30.000 NS-Opfer hat der Nationalfonds seit seiner Gründung anerkannt und Gestezahlungen in der Höhe von insgesamt rund 158 Millionen € ausbezahlt. Für sozial bedürftige Personen besteht die Möglichkeit von weiteren Auszahlungen des Grundbetrags.