Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 11. Sitzung / Seite 8

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Antrag 127/A (E) der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Einführung einer Abgabe auf Pestizide;

Verfassungsausschuß:

Gesetzesantrag des Bundesrates vom 29. Feber 1996: Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (54 der Beilagen),

Antrag 128/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl. Nr. 57/1971, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 339/1993, geändert wird,

Antrag 129/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird,

Antrag 130/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 1013/1994, geändert wird;

Wirtschaftsausschuß:

Gewerberechtsnovelle 1996 (47 der Beilagen),

Halbleiterschutzgesetz-Novelle 1996 (51 der Beilagen).

*****

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, daß der Abgeordnete Mag. Stadler beantragt hat, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über die Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1996 eine Frist bis 12. Juli 1996 zu setzen.

Ein Debattenverlangen liegt nicht vor. Der gegenständliche Antrag wird daher nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Gestaltung der Debatte wie folgt erzielt:

Die Debatte soll auf zehn Stunden beschränkt werden, wobei sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 150 Minuten, ÖVP 140, Freiheitliche 130, Liberales Forum und Grüne je 90 Minuten.

Die Redezeit des Erstredners darf 40 Minuten nicht überschreiten. Alle weiteren Redner sollen eine Redezeit von je maximal 15 Minuten haben.

Wenn ein Mitglied der Bundesregierung in der Debatte länger als 20 Minuten spricht, soll das Ausmaß der Überschreitung in die Redezeit der zugehörigen Fraktion eingerechnet werden.

Gibt es gegen diesen Vorschlag Einwendungen? – Das ist, nachdem alle genau zugehört haben, nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.


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