Es ist in Florenz bei der Ratstagung aber auch eine Aufstockung der Geldmittel aus dem EU-Budget beschlossen worden, die insbesondere an die Landwirtschaft, insbesondere an die Tierhalter gehen sollen, um auf diese Art und Weise nicht nur politische Einigung über die Keulung und all das zu erreichen, sondern um auch – das wird noch eine geraume Weile andauern – die Landwirte in allen EU-Ländern zu unterstützen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Frau Abgeordnete Aumayr, bitte.
Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! In Österreich gibt es sehr viele BSE-geschädigte Bauern. Obwohl die österreichischen Rinderbauern beste Qualität erzeugen, kam es zu Markteinbrüchen von 60 bis 70 Prozent und zu einem ganz dramatischem Preisverfall bei den Rinderpreisen.
Italien plant ein nationales Hilfsprogramm, im Rahmen dessen die Schadenssummen für die italienischen Bauern zur Gänze ausgeglichen werden können. Planen auch Sie und die österreichische Bundesregierung Sie ein derartiges Programm für die österreichischen Rinderbauern?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.
Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir kopieren oder imitieren nicht die Pläne anderer Länder, aber wir haben in der Bundesregierung eine eindeutige Stellungnahme bezogen, die österreichischen Bauern aus diesem Titel zu unterstützen. Der Landwirtschaftsminister hat beantragt – das wird auch durchgeführt –, im konkreten die Rinderprämien zu erhöhen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Abgeordneter Frischenschlager, bitte.
Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager (Liberales Forum): Herr Bundeskanzler! Eine Vorbemerkung: Die ganze BSE-Geschichte hat in Europa den Eindruck erweckt, daß sich ein Land, das eigentlich für all das, was hier entstanden ist, verantwortlich ist, dann bei anderen wichtigen europapolitischen Themen querlegt. Ich hoffe, daß dieser Zustand überwunden ist. Sie haben – ich glaube zu Recht – die Bedeutung der Europol für die Sicherheit auf diesem Kontinent hervorgestrichen, und es ist das ein wirklich großer Fortschritt.
Meine Frage ist nun: Wenn die Exekutive vermehrte Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung hat, sind Sie dann nicht auch der Ansicht, daß es wichtig ist, daß die Europäische Union eine eigene Grundrechtschutzordnung aufbaut, sei es, daß die Europäische Union der Menschenrechtskonvention beitritt oder einen eigenen Grundrechtskatalog in den Vertrag integriert?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler! Wenn Sie wünschen, die Frage zu beantworten, obwohl der Zusammenhang bestritten werden könnte, dann bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Ich würde sie schon gerne beantworten. Herr Abgeordneter! Sie haben insofern einen ganz wichtigen Punkt angesprochen, als bei der letzten Ratstagung Übereinstimmung darin herrschte, daß es keinem Mitglied weiterhin ermöglicht werden sollte, aus einem Titel sämtliche andere Beschlüsse zu boykottieren und zu verunmöglichen.
Eine reale Konsequenz aus dieser Einstellung liegt auch darin, daß Großbritannien seinen über zwei Jahre nunmehr aufrechterhaltenen Widerstand gegen Europol aufgegeben hat.
Das war unter anderem eine Demonstration dessen, daß eben der Zustand beendet werden soll, daß ein Mitglied wichtige Beschlüsse blockieren kann.
Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage antworte ich wie folgt: Die grundlegenden Weichen sind in die Richtung gestellt, die Grundrechte auch europa- und EU-weit besser zu schützen. Dazu gibt ein konkretes Projekt, einen konkreten Entwurf. Außerdem ist die Europol-Lösung mit der Verbindung an den EuGH verwirklicht worden, und damit ist auch auf diesem Gebiet ein Fortschritt erzielt worden.