Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 65

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben aber auch ein Problem mit Arzneimitteln, die illegal in Österreich in Verkehr gebracht werden. Sie kennen die Art und Weise, wie gewiefte Geschäftemacher vorgehen: Es gibt Inserate, Flugblätter, in denen "Wunderheilmittel" angeboten werden. Es kann telefonisch bestellt werden oder über ein Postfach. Das Postfach ist meistens in Vorarlberg, die Postfachfirma befindet sich in der Schweiz, die wirkliche Firma jedoch in der Karibik, die Hintermänner in Liechtenstein oder ebenfalls in der Schweiz. Es geht schlichtweg um die Frage, wie wir dieses Millionengeschäft, das zu Lasten der österreichischen Verbraucher geht, unterbinden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da gibt es im Vollzug einige Defizite. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, wir daß es trotz zielgerichteter Regelungen, wie beispielsweise dem Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, keine gaunersicheren Gesetze gibt.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber wird daher darin bestehen, die Vollzugsbestimmungen, insbesondere bei der Ahndung und Verfolgung verwaltungsstrafrechtlicher Tatbestände sowie der Durchsetzung von behördlichen Entscheidungen, zu evaluieren. Dies werden wir beispielsweise im Zuge der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie in das österreichische Recht tun.

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, hoffen wir, einen weiteren Beitrag zur Verbesserung des Konsumentenschutzes in Österreich zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt noch eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Mag. Stoisits vor. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Bitte.

12.36

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Es ist keine Wortmeldung, es ist nur die Verlesung des Abänderungsantrages der Frau Kollegin Haidlmayr, die ihn nicht verlesen hat, was ich hiermit tun möchte:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr zur Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung von Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird (150 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (203 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (150 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (203 der Beilagen) wird geändert wie folgt:

Artikel II

Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesens geregelt sind, hiezu nicht berechtigten Einrichtungen untersagt wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz)

wird ersatzlos gestrichen.

*****

Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Frau Abgeordnete.

Der Antrag ist jetzt verlesen und wird auch geschäftsordnungsmäßig in die Behandlung miteinbezogen. Es gibt allerdings keine Wortmeldung mehr.


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