Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 35

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einen Satz von Theodor Heuss erinnert, den dieser im Jahre 1949 gesagt hat, der da lautet: Die äußere Freiheit der vielen hängt von der inneren Freiheit des einzelnen ab.

Diese äußere Freiheit der vielen, für die die Parlamentarier verantwortlich sind, hängt daher auch von der inneren Freiheit der Parlamentarier ab. Zur inneren Freiheit gehört meiner Meinung nach die soziale Sicherheit, die soziale Absicherung, die berufliche Absicherung, all das, was unter anderem auch durch ein Bezügegesetz geregelt werden kann. Dazu gehört aber auch – und das sollte man gerade heute nicht vergessen! – das freie Mandat – jenes freie Mandat, das jedem einzelnen Abgeordneten die subjektive Verantwortung auferlegt, zu einer Bestimmung ja oder nein zu sagen, je nachdem, ob er sie für richtig hält oder nicht. Kommen Sie mir jetzt nicht mit Gewissensfragen, als würde nur in Gewissensfragen dieses freie Mandat gelten. Es ist ein Grundprinzip des Parlaments, und es ist Ihre Sache, ob Sie es nur in tiefen Gewissensfragen anwenden oder in allen wichtigen oder auch unwichtigen Fragen der Gesetzgebung. Ich glaube, daß wir heute bei einer wichtigen Frage angelangt sind.

Das Liberale Forum stellt daher – und ich darf diesen Antrag verlesen – den Antrag auf Rückverweisung Ihres Antrages gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 GOG.

Wir stellen den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen, den Antrag 245/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bezügereformgesetz in der Fassung des Ausschußberichtes 249 d. B. zur weiteren Behandlung an den Verfassungsausschuß rückzuverweisen.

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Ich weiß, daß es auch in den Regierungsparteien einige Abgeordnete gibt, die der Meinung sind, daß das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, nicht gut ist. Das heißt nicht, daß man es in Bausch und Bogen verdammen muß. Aber Sie müssen doch zugeben, daß Korrekturen notwendig sind. Und ich weiß, es gibt einige von Ihnen, die das auch schon laut gesagt haben, manche hinter vorgehaltener Hand, manche etwas couragierter. Sie müssen es nicht gleich ablehnen. Aber stimmen Sie diesem unseren Antrag auf Rückverweisung zu. Dann haben wir nämlich alle noch eine Chance. – Ich bedanke mich. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich betrachte diesen Rückverweisungsantrag als einen Antrag zur Geschäftsbehandlung, über den nach § 53 Abs. 6 nach Erschöpfung der Rednerliste abzustimmen sein wird.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.24

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Höhe der Bezüge in der staatlichen Wirtschaft und in staatsnahen Betrieben und die Höhe mancher Politikereinkommen haben ebenso keinen Sitz im Leben unserer Bevölkerung mehr wie das seit 1920 bestehende Prinzip, daß Beamte, wenn sie in ein Mandat gewählt werden, mit dem weiteren Bezug ihres Gehaltes freizustellen sind. Wir haben zur Kenntnis genommen, daß in den Wahlauseinandersetzungen der letzten Jahre immer wieder darauf hingewiesen wurde, daß es da Ungerechtigkeiten gibt, welche die Bevölkerung nicht mehr versteht. Wir haben daher in der Regierungsübereinkunft, die wir im März dieses Jahres unterschrieben haben, zwei Dinge in Aussicht genommen; eine Sache ziehen wir vor und legen sie heute zur Beschlußfassung vor.

Wir haben erstens in Aussicht genommen, eine Bezügepyramide zu entwerfen und dem Nationalrat bis Ende des Jahres vorzulegen, in welcher verfassungsmäßige Obergrenzen für sämtliche Bezüge in den Gebietskörperschaften und in staatsnahen Einrichtungen festgelegt werden. Zweitens haben wir in Aussicht gestellt – dieses Versprechen lösen wir heute ein –, daß die


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