Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 92

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Meine Damen und Herren! Trotz all dieser Fakten wird eine wirkliche Reform auch heute nicht beschlossen werden. Statt nämlich den Bezug für die Nichtarbeit aus Anlaß der jetzt aufgezählten Fälle – Höchtl, Fischer, Neisser, Kostelka & Co – ersatzlos zu streichen, kommt es de facto zu einer Legalisierung dieses arbeitslosen Einkommens. Man nimmt es dort weg und erhöht es da, so nach dem Motto: Es darf noch ein bisserl mehr sein. Am Ende dieser "Reform", meine Damen und Herren, die Sie vorhaben, hier heute zu beschließen, wird es eine Gehaltserhöhung geben.

Meine Damen und Herren! Ich glaube nicht, daß wir uns in Zeiten eines Belastungspaketes eine Gehaltserhöhung in dieser Form, wie sie hier heute beschlossen werden soll, leisten können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es bedarf in Wirklichkeit – stimmen Sie dem zu, Frau Kollegin Bauer – einer umfassenden Regelung unter Miteinbeziehung all jener, die im Sozialpartnerbereich, im Gewerkschaftsbereich, im Kranken- und Pensionsversicherungsbereich tätig sind, und zwar nach dem freiheitlichen Modell, das sich wirklich als echte Alternative anbietet: ehrliche Reformen, so wie wir es vorschlagen, statt der Legalisierung von Privilegien und der Belohnung von Nichtarbeit. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Grundentschädigung für Nationalratsabgeordnete, Auslagenersatz für Nationalratsabgeordnete maximal 15 000! Sitzungsgeld nur für das, was man tatsächlich leistet, meine Damen und Herren! Bezahlung nach dem Leistungsprinzip, Einführung der Pflichtversicherung nach dem ASVG für Nationalratsabgeordnete, Wegfall der Politikerpensionen und der Abfertigungen! – Dann könnten wir wieder mit den Leuten draußen reden, wenn Sie dem zustimmen, ohne daß wir uns beschimpfen lassen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Denn das wird die Bevölkerung verstehen! Wenn Leistung im Vordergrund steht, wird sie das verstehen! Leistung muß im Vordergrund stehen – und nicht Anhäufung von Privilegien.

Am "besten" hat es dieser Bundeskanzler vorgezeigt, der Bundeskanzler unserer Republik Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Vranitzky zu Wort gemeldet.

16.16

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu den in der dringlichen Anfrage genannten Fragen 1 und 13 nehme ich folgendermaßen Stellung:

Durch die Bezügegesetz-Novelle 1990 wurde unter anderem die Verfassungsbestimmung des § 16a geschaffen. Diese Bestimmung in der heutigen Fassung legt fest, daß die Summe aller Einkünfte aus einer bestimmten Tätigkeit oder einer früheren Tätigkeit den Höchstbezug eines Bundesministers zuzüglich Auslagenersatz, das sind derzeit 233 668,40 S, nicht übersteigen darf.

Diese Einkünfte beziehen sich auf solche

1. als Mitglied der Bundesregierung, als Staatssekretär, als Mitglied der Volksanwaltschaft und als Präsident des Rechnungshofs,

2. als Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder des Europäischen Parlaments,

3. als Mitglied einer Landesregierung,

4. als Mitglied eines Landtages,

5. als Mitglied einer Einrichtung gemäß Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 148i Abs. 2, oder als Funktionär einer Einrichtung zur Kontrolle der Landesgebarung,


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