Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 72

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Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums (fortsetzend) : Ich glaube nicht, daß Sie einen Vertrag mit dem Hauptverband haben.

Daher noch einmal: Ich würde Sie bitten, damit Sie die Aufgaben des Hauptverbandes kennenlernen, dies auch zu lesen. Die stehen im dritten Abschnitt in § 31 ff; da stehen die Aufgaben des Hauptverbandes. Der Hauptverband hat nicht die Aufgabe, bundeseinheitlich Verträge zu schließen, aber er hat die Aufgabe, Gesamtverträge zu schließen.

Zum Krankengeld möchte ich nochmals hier klarstellen: Die heutige Regelung im ASVG besteht darin, daß für 26 Wochen gesetzmäßig Krankengeld zusteht. Laut Satzungen kann, je nach Wirtschaftssituation, diese 26 Wochen-Frist auf 78 Wochen angehoben werden. Die Wiener Gebietskrankenkasse mußte aufgrund der wirtschaftlichen Situation eine Regelung treffen. Ich habe es vorhin erklärt: Die Ausgaben steigen, auch aufgrund dessen, daß wir erfreulicherweise länger leben, daß die Medizin Fortschritte macht, und hier haben wir etliches getan durch Kostensenkungen, aber nicht in diesem Bereich, wo es positive Ursachen hat, daß sie steigen, sondern dort, wo man durch Spitalsfinanzierungsänderungen und so weiter Kosten senken kann.

Das ist ein Element, warum die Wiener Gebietskrankenkasse auch künftig dem Gesetzesbeschluß wird folgen können, denn im Gesetz ist jetzt vorgesehen – nach der Novellierung; und ich hoffe, Sie stimmen dem zu heute –, daß ein Anspruch auf 52 Wochen besteht. Unabhängig davon bleibt natürlich die Bestimmung aufrecht, daß die einzelnen Versicherungsträger – wie bisher – bis 78 Wochen gehen können, und das soll sicher dann der Fall sein, wenn das aus besonderen Gründen notwendig ist, so wie es auch heute bereits geregelt ist.

Daher nochmals: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, in der Novellierung ist vorgesehen, daß die heutige gesetzliche Anspruchsituation von 26 Wochen auf 52 Wochen angehoben wird, und daß gleichzeitig die einzelnen Kassen weiterhin die Möglichkeit haben, das auf 78 Wochen auszudehnen. Ohne diese Novellierung heute würde beispielsweise aufgrund des nach der heutigen Gesetzeslage erforderlichen Beschlusses im Wiener Bereich der Beschluß Wirklichkeit werden, daß nur mehr Krankengeld für 26 Wochen gegeben werden kann. Daher ist es notwendig, daß wir diese Änderung durchführen.

Ich möchte nochmals erklären: Primär haben wir Einsparungsmaßnahmen gesetzt, und viele der Einsparungsvorschläge, die von Ihnen in letzter Zeit gekommen sind, sind im Hauptverband und mit den Krankenversicherungsträgern längst vorbereitet. Sie haben teilweise nichts anderes getan, als die Erläuterungen zum Gesetzentwurf abgeschrieben, und dann haben Sie sie hier thematisiert. Wir stehen auch ohne Ihre Vorschläge immer wieder für Kosteneinsparungen – aber dort, wo sie möglich und richtig sind, ohne die Qualität für die Versicherten zu verschlechtern. Das ist unsere Zielrichtung, und die wird auch in Zukunft bestehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Apfelbeck: Was sagen Sie zu den arbeitslosen Einkommen der Politiker?)

13.00

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es wäre schlecht, wenn nach einem haßerfüllten Systemkritiker nun einer kommen würde, der alles guthieße. Ich bin einer aus der Sozialversicherung. Ich stehe dazu und meine, daß diese Sozialversicherung und daß unsere Sozialpolitik nicht so gut ist, wie manche glauben, aber bei Gott nicht so schlecht ist, wie Sie immer tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben mit unserer Sozialversicherung eine ausgezeichnete Einrichtung. Zeigen Sie mir eine bessere irgendwo anders in der Welt. Nur eines: Wir müssen dieses System den Realitäten, den Bedürfnissen und Veränderungen der Zeit anpassen. Und mit der 53. ASVG-Novelle und


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