Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 96

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Herr Bundesminister! Ich glaube, wir sind einer Meinung: Daß die Lebenserwartung steigt, ist sehr positiv – keine Frage –, daß es bessere Möglichkeiten der Medizin gibt, ist auch sehr positiv – das kann ich auch nur unterstreichen –, und daß die medizinische Betreuung natürlich für alle Österreicherinnen und Österreicher abzusichern ist, ist auch keine Frage. Beim Krankengeldbezug, der jetzt von 26 Wochen auf 52 Wochen auf gesetzlicher Basis verankert werden soll (Abg. Koppler: Das ist positiv!) , muß man aber hinzufügen – Herr Bundesminister, Sie haben das ja vorher selbst gesagt –, daß es früher 78 Wochen waren, die die Krankenversicherungen praktisch freiwillig gewährt haben. Für die Bevölkerung selber ist das daher ganz einfach eine Reduzierung von 78 Wochen auf 52 Wochen. Es ist eine Auslegungssache, wie man es jetzt sieht. Natürlich ist die Anhebung von 26 auf 52 Wochen jetzt gesetzlich verankert, aber bisher waren es eben 78. (Abg. Koppler: Freiwillig, Dolinschek, freiwillig!) Das war bisher gang und gäbe, und jetzt ist es eben weniger.

Diese Kürzung, die von der Wiener Krankenversicherung ausgegangen ist, hat natürlich etwas damit zu tun, daß es in diesen Krankenversicherungsanstalten sowie in allen Sozialversicherungsanstalten früher und auch zurzeit noch Privilegien gibt, die nicht eingestellt worden sind. Man hat sich dort überall die Zuckerln herausgeholt, jene aus dem öffentlichen Dienst und jene aus dem ASVG-Bereich, so zum Beispiel die Beamtenpension aus dem öffentlichen Bereich, das Jubiläumsgeld aus dem öffentlichen Bereich und die Definitivstellung aus dem öffentlichen Bereich, aber die Abfertigung aus dem ASVG-Bereich. Dadurch ist es natürlich zu einer Belastung für diese Krankenversicherungsträger gekommen, und jetzt holt man sich das praktisch von den Pflichtversicherten wieder zurück.

Beim Pensionsbeitrag ist es ähnlich. Wir haben heute noch das Kuriosum, daß die Bediensteten der Oesterreichischen Nationalbank 2 Prozent beziehungsweise 5 Prozent, die jetzt erst eingeführt worden sind, an Pensionsbeitrag bezahlen, aber alle nach dem ASVG Versicherten einen Beitrag bezahlen, der doppelt so hoch ist, soweit es nur die Dienstnehmerseite betrifft; noch einmal soviel kommt von der Dienstgeberseite her.

Zur Regierungsvorlage 214 der Beilagen: Sozialrechts-Änderungsgesetz, in der diese vorgeschlagene Änderung des § 292 Abs. 1 des ASVG enthalten ist, durch die eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Ausgleichszulage durch Personen, die nicht in Österreich leben, verhindert werden soll, wenn sie den Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, sehr geehrte Damen und Herren, hat Frau Kollegin Reitsamer vorhin erwähnt, es gebe keine Ausgleichszulage, wenn jemand nicht in Österreich wohnhaft ist. Das ist mir schon klar. Aber es gibt ja auch diese Ausgleichszulagenpendler, wie uns allen bekannt ist. Das sind Leute, die einen Hauptwohnsitz in Österreich angeben, aber praktisch nur herfahren, damit sie die Ausgleichszulage kassieren. Da gibt es etliche Beispiele aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus Polen und so weiter. (Abg. Silhavy: Wie heißt das? Wie der Schelm denkt, so ist er! – Abg. Reitsamer: Wie der Schelm ist, so denkt er!)

Frau Kollegin Reitsamer, ich bin überzeugt davon, daß auch Ihnen diese Mißstände bekannt sind, und Sie müßten eigentlich auch bestrebt sein, daß diese Mißstände hintangehalten werden, denn der Betrug ist umso verlockender, je niedriger die Pensionsleistung und damit umso höher die Ausgleichszulage ist. Dies trifft vor allem auf diese Personen, die ich eben gerade genannt habe, zu.

Ich bringe daher auch folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Edith Haller, Dr. Helene Partik-Pablé, Mag. Herbert Haupt zur Regierungsvorlage betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 – SRÄG (214 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (286 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:


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