Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 265

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Ich halte es für falsch, diese Angelegenheit so zu regeln. Ich möchte deponieren, daß ich es für problematisch halte, daß – genauso wie bei der Karenzgeldleistung – getäuschelt wird zwischen familienpolitischen und sozialpolitischen Leistungen und man sich weder für das eine noch für das andere wirklich entscheiden kann. (Abg. Schuster: Es geht um die Sache!)

Es geht nicht um die Sache! Sonst könnte es nicht zu solch verqueren Leistungsfinanzierungen kommen. Das Thema reizt mich, darüber könnte ich noch länger diskutieren. Ich könnte die ganze Geschichte der Karenzgeldregelungen und die Haltung Ihrer Fraktion in dieser Frage auch noch vorexerzieren. Ich verzichte angesichts der fortgeschrittenen Stunde aber darauf.

Herr Familienminister! Ich möchte nur noch einen wichtigen Punkt erwähnen, nämlich die Sozialtarife. Ich bin mit Ihnen einer Meinung – und war auch immer dafür –, daß eine klare Trennlinie gezogen wird. Es geht nicht an, daß diese Querfinanzierungen weiterhin stattfinden. Was hier und heute in der Debatte schon dazu gesagt worden ist, irritiert mich allerdings, Frau Kollegin Mertel! Wir können nicht stolz sein auf eine Entlastung des Bundesbudgets! Wir können vielleicht froh darüber sein, daß das Familienbudget entlastet wird. Aber das Bundesbudget ist bei weitem noch nicht entlastet. Denn wenn wir auch unsere Verantwortung für die Verkehrsverbünde ernst nehmen, dann müssen wir selbstverständlich dafür sorgen, daß auch der Bund aus einem anderen Topf seinen Beitrag leistet, damit diese Verkehrsverbünde finanziert werden können. Wir können doch nicht sagen: Seien wir froh, daß wir den Familienlastenausgleichsfonds davon entlastet haben, und wer das dann bezahlen soll, ist uns egal! Auch der Bund, nicht nur der Familienlastenausgleichsfonds muß einen Beitrag zur Finanzierung leisten, und ich hoffe, Herr Minister, daß es gelingen wird, in einem Nahverkehrsfinanzierungsgesetz eine gemeinsame Finanzierung, an der sich auch der Bund, die Länder und die Gemeinden beteiligen, zu erreichen. Denn die absolut schäbige Lösung mit dieser Netzkarte, die es derzeit in Wien gegenüber den Studenten gibt, ist keine Lösung und keine Verbesserung. Das ist ein Hohn für die Studierenden!

Absolut letzter Punkt: Der Antrag betreffend die Studierenden, den Abgeordneter Rosenstingl gestellt hat, betrifft ein wirklich grundsätzliches und richtiges Anliegen. Wir sind der Meinung, daß es nicht angehen kann, daß dieser Antrag des Abgeordneten Rosenstingl so niedergestimmt wird, wie das bereits im Ausschuß geschehen ist. Ich halte es in Zeiten, in denen Studierende gezwungen sind, ihr Einkommen aus anderen Quellen zu lukrieren, nachdem die Sozialeinkommen gekürzt worden sind, für wichtig und notwendig, auch über das Anliegen des Abgeordneten Rosenstingl nachzudenken und dieses zu unterstützen, daß nämlich der Anteil von Freibeträgen erhöht werden darf, wenn man Familienbeihilfe bezieht. – Das war alles, was ich dazu zu sagen habe. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Morgen! (Beifall bei den Grünen.)

2.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

2.45

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Nach den Ausführungen der Frau Abgeordneten Moser, aber auch der Frau Abgeordneten Mertel kann ich mich zu dieser Stunde sehr kurz fassen. Ich möchte aber dennoch einige Anmerkungen zum vorliegenden Paket im Zusammenhang mit dem FLAF und mit dem Familienlastenausgleichsgesetz machen.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie fragen, was die "familienpolitischere" Leistung ist, das Wochengeld auf der einen Seite oder die Subventionierung von Verkehrsunternehmen, insbesondere der Österreichischen Bundesbahnen über den § 39c, auf der anderen Seite, dann kann ich sagen: Ich glaube, es kann kein Zweifel daran bestehen, daß es zielführend ist, in Richtung einer höheren und stärkeren Finanzierung des Wochengeldes zu gehen und dafür auf der anderen Seite sehr wichtige Fortschritte bei der Entlastung des FLAF aus dem Titel Schülerfreifahrt zu erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Denn das sind Fortschritte, die über Jahre nicht erreicht werden konnten. Frau Abgeordnete Moser hat schon davon gesprochen, daß die einmalige Inanspruchnahme des FLAF aus dem Titel des § 39c bereits aus dem Jahr 1988 datiert.


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