Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 292

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prinzips. Stellen, die größere Mengen haben, können sich ja als Anfallstelle deklarieren, und Lieferungen an diese Anfallstellen müssen lizenziert werden.

Ein vierter Punkt, der für meiner Ansicht nach diesem Abfallwirtschaftsgesetz besonders wichtig ist, ist die Anerkennung der thermischen Verwertung durch die Aufnahme in das AWG, verbunden mit der Koppelung an die Energieverwertung. Ich habe kürzlich – und bin überzeugt, daß der Weg richtig ist – mit einigen Kollegen die Verbrennungsanlage Wels besichtigt und möchte auf folgendes hinweisen: Beispielsweise beim NOx im Zusammenhang mit Ozonvorläufersubstanzen gelingt es den Welsern, in 24 Stunden bei einem Durchsatz von acht bis neun Tonnen Hausmüll pro Stunde eine Emission zu erreichen, die jener entspricht, die zwei schadstoffarmen LKWs in 24 Stunden haben. Das zeigt also, daß diese Technik sehr ausgereift ist und zum Tragen kommen sollte.

Wenn es gelingt, neben der thermischen Verwertung vielleicht noch andere Verfahren zu entwickeln, die dem genügen, was wir gefordert haben, nämlich daß letztlich nur mehr erdkrustenähnliche Stoffe deponiert werden sollen, dann stehe ich dem durchaus aufgeschlossen gegenüber. Nur sehe ich das zurzeit nicht, denn auch das von unseren Grünen gern propagierte mechanisch-biologische Verfahren – ich habe jetzt exakte Unterlagen aus Freiburg im Breisgau, wo die Paradeanlage steht – wurde inzwischen eingestellt, weil es nicht in dem Sinn zielführend ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube also, es ist das ein Kompromiß für die nächsten paar Jahre. Aber sicherlich werden wir hinsichtlich Abfallwirtschaft noch eine ganze Menge in Richtung Erfassung an der Quelle, auch Vermeidung einfallen lassen müssen. Denn ich meine tatsächlich, daß Vermeidung nur dann möglich ist, wenn der Produzent oder der Importeur bereits den Aufschlag hat, daß er sich bereits Gedanken zu machen hat, was mit seinen Produkten passiert, wenn sie zu Abfall werden, und auch die Kosten für die Produktionsabfälle und für die Verpackung trägt, die mit diesen Produkten verbunden ist. In diese Richtung werden die Anstrengungen meiner Fraktion gehen, aber wir geben gerne heute dieser Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.30

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Über das Abfallwirtschaftsgesetz und über die Abfallpolitik haben wir hier in diesem Haus schon öfters diskutiert. Bevor diese Novelle hier im Haus eingebracht wurde, wurde auch von seiten des Ministeriums ein großer Wurf in Aussicht gestellt, einer, der die wesentlichen Probleme, die im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung aufgetreten sind, lösen wird.

Wie Sie alle wissen, wurden von seiten des Verfassungsgerichtshofes einige Passagen der Verpackungsverordnung aufgehoben. Wir haben immer darauf hingewiesen, daß nicht nur dieses System rechtlich schwach ist, sondern daß es auch dem widerspricht, was bei der Beschlußfassung des Abfallwirtschaftsgesetzes hier in diesem Haus von allen Rednern propagiert wurde.

Vielleicht erinnern sich noch manche daran: Ziel des Abfallwirtschaftsgesetzes war vor allem, daß man endlich in Richtung Abfallvermeidung setzt. Ziel dieses Abfallwirtschaftsgesetzes war es einmal, daß man versucht, in Produktionskreisläufe einzugreifen, daß man versucht, jene Fraktionen vernünftig zu verwerten, die gut verwertbar sind, daß man versucht, Sammelsysteme für jene Materialien aufzubauen, bei denen man gute Erfahrung hatte, das waren Papier, Glas und Metalle, und daß man versucht, Problemstoffe aus dem Bereich des Hausmülls herauszubekommen. Man soll sich gleichzeitig nicht nur um den Hausmüll, sondern vor allem um die große Menge des Gewerbe- und Industriemülls kümmern.

Was ist passiert? – Man hat eine Verpackungsverordnung kreiert, die nach unserer Auffassung nie etwas anderes war als eine Kunststoffverordnung. Sie war eine Verordnung zur Förderung


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