Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 298

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Nationalrates vertretenen Parteien sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie zusammensetzt. Die Vertreter und jeweils ein Ersatzmitglied werden auf Vorschlag der jeweiligen entsendenden Institution vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie bestellt und abberufen. Vorsitzender der Kommission ist der Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie.

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Aber es wurde nicht nur versucht, diese Verpackungsverordnung im AWG zu regeln oder die Voraussetzungen für die neue Verordnung zu schaffen, sondern es wurden damit noch andere Verschlechterungen erzielt. Damit hat sich auch schon Abgeordneter Barmüller ausführlich beschäftigt. Ich kann ihm diesbezüglich nur vollinhaltlich recht geben. Ich möchte nur noch einmal unterstreichen, daß auch wir die Verkürzung der bisherigen Nachbarrechte durch den Entfall der persönlichen Ladung und der persönlichen Zustellung von Gutachten und des Genehmigungsbescheids in den Masseverfahren als wirklichen Rückschritt betrachten, aber daß wir vor allem überhaupt nicht verstehen, warum nicht auf eine einheitliche AVG-Regelung gewartet wurde, warum wieder zu einer Komplizierung des gesamten Umweltrechtes beigetragen wurde, bei der sich kein Mensch mehr auskennt, der nicht ein echter Experte oder Expertin ist. Es wird für Anrainer noch schwieriger sein, zu erkennen, bei welchem Materiengesetz, das Anlagen betrifft, sie welche Rechte haben.

Wir haben seit Jahren für einheitliche Regelungen in diesem Bereich gekämpft. Auch wir von den Grünen verstehen, daß es einer Modifizierung der bisherigen Masseverfahren bedarf. (Abg. Reitsamer: Redezeit!)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Das war eine freiwillige Beschränkung.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (fortsetzend): Wir sind der Meinung, daß die jetzige Regelung nicht vernünftig ist. Deshalb wurde das im Umweltrat lang diskutiert, und es gibt entsprechende fertige Papiere. (Abg. Kopf: Zuerst soll man schnell etwas machen, und dann soll man wieder warten!) Sie haben offenbar weniger Vertrauen zum Bundeskanzler, als ich das habe. Ich denke, im Bundeskanzleramt wäre die richtige Stelle. (Abg. Kopf: Zu Herrn Dr. Bartenstein habe ich mehr!) Sie haben mehr Vertrauen zu Bartenstein als zum Herrn Bundeskanzler, na gut. (Abg. Schwarzenberger: Sie sollten auch zu Bartenstein mehr Vertrauen haben!)

Ich hätte es vorgezogen, und ich denke, die gesamten Oppositionsparteien – ich nehme auch an, Teile der SPÖ – hätten es vorgezogen, daß es eine einheitliche Regelung gibt, und daß diese Diskussionen und Papiere, die zum Beispiel von seiten des Umweltrates gemacht wurden, berücksichtigt werden. Aber auch das ist nicht geschehen, und wir werden auch diese Regelung ablehnen.

Zuletzt noch zu den Entschließungsanträgen betreffend Ozon. Ozon ist ein immer wiederkehrendes Thema im Sommer, sowohl im Umweltausschuß als auch im Nationalrat. Sie haben heuer Glück mit dem Wetter, denn wenn es so kalt ist, spüren wir nicht die Problematik, die damit verbunden ist. Nichtsdestotrotz haben wir in diesem Land ein Ozonproblem. Wir haben vor allem ein Problem, weil der Verkehr nach wie vor zunimmt und weil Sie es nicht wagen, in den Bereich hineinzugehen, der die Vorläufersubstanzen unmittelbar reduzieren würde, und das wäre tatsächlich der Bereich Verkehrsvermeidung.

Ich möchte eine APA-Aussendung vom 13. Juli 1995 des Umweltministers Bartenstein zitieren, in der es damals hieß: In einer Projektion ins Jahre 2006 erklärte Bundesminister Bartenstein, daß das Ziel einer 40prozentigen Senkung der Ozonvorläufersubstanzen 1996 nicht erreichbar sein wird.

Abgeordneter Keppelmüller hat letztes Jahr auch dazu Stellung genommen. Am 26. Juli 1995, ebenfalls in einer APA-Aussendung, hat er gemeint: Schon im Jahr 1992 wurde bei der Beschlußfassung des Ozongesetzes durch eine Entschließung des Parlaments ein 19 Punkte


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