Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 192

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hier immer nur davon gesprochen wird, etwas dagegen zu unternehmen, aber in Wahrheit nichts dagegen getan wird.

Nehmen wir als Beispiel nur die Umweltstandards her, von denen behauptet wird, daß sie in Österreich so hoch sind, daß man dadurch im internationalen Wettbewerb Nachteile erleidet. Meine Damen und Herren! Wahr ist vielmehr, daß die verfahrensrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich dermaßen kompliziert, dermaßen zersplittert, dermaßen zeitlich unberechenbar geworden sind, daß genau das für die Unternehmer ein wirkliches Problem darstellt. Denn letztlich können sie – sobald sie die Entscheidung getroffen haben, ein Projekt durchzuführen – nicht abschätzen, ob sie für das Verfahren zwei, drei oder vier Jahre brauchen werden. Das ist eine Problematik, die geändert gehört und wo unser Herr Bundeskanzler aufgefordert ist, auch etwas dagegen zu tun.

Das Vorauspreschen des Bundesministers für Umwelt in Fragen der Massenverfahren – im AWG – war nicht sinnvoll. Es liegt aber seit über einem Jahr ein Auftrag oder vielmehr sogar schon ein Entwurf im Bundeskanzleramt auf, der im Bereich des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes eine Änderung betreffend dieser Massenverfahren anstrebt. Bisher ist jedoch dem Parlament diesbezüglich noch nichts zugeleitet worden.

Und ich möchte noch einmal betonen: Das ist das eigentliche Problem. Es ist für Unternehmer und Unternehmerinnen in Österreich nicht möglich, den Gang der Verfahren abzuschätzen. Es ist für sie bei Einleitung eines solchen Verfahrens nicht vorhersehbar, wann sie ihre Investitionsentscheidung wirklich umsetzen können. Hier muß gehandelt. Man muß endlich davon abkommen, daß man alles und jedes in eigenen Verfahren bewilligen lassen muß.

Man muß in diesem Zusammenhang endlich auch überlegen, die Baukompetenzen in allen Bundesländern von den Gemeinden zu den Bezirksverwaltungsbehörden zu verlagern und Verfahrenskonzentrationen zu erwirken, die nicht nur eine Verfahrensbeschleunigung bringen, sondern Steigerungen in ihrer Effektivität bedeuten. Denn es geht schließlich auch darum, daß diese Verfahren letztlich eine Abklärung der Rechtspositionen zwischen betroffenen Anrainern und jenen Unternehmern und Unternehmerinnen, die einen Rechtsanspruch auf Erledigung ihrer behördlichen Verfahren haben, bewirken sollen.

Meine Damen und Herren! All das sind politisch wichtige Fragen, deren Lösung von der Bundesregierung verweigert wird. Aber man stellt sich von seiten des Herrn Bundeskanzlers hin und sagt, wir haben in Österreich hohe Umweltstandards, wir wollen sie halten, denn das ist wichtig und gut. Der Realität entspricht aber vielmehr, daß Sie sie nicht halten können werden, weil die Verfahren einfach nicht für die Umsetzung geeignet sind.

Und genau das ist die Doppelbödigkeit, mit der hier letztlich Politik betrieben wird: Sie sagen den Menschen in Österreich: Wir müssen in Europa reüssieren, wir müssen dort unseren Weg gehen! Aber das, was dabei notwendig wäre, nämlich jene zu unterstützen, die in Österreich ohnehin das Instrumentarium in die Hand nehmen wollen, damit sie wirklich bestehen können, haben Sie bisher unterlassen.

Meine Damen und Herren! Das ist eine Problematik, die wir immer wieder aufzeigen werden. Wir sind überzeugt davon, daß Sie im Rahmen der Europawahlen dafür auch die entsprechende Quittung präsentiert bekommen werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.59

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die heutige Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt sehr aufmerksam verfolgt und habe auch versucht herauszufinden, welche Botschaft die Redner der Freiheitlichen Partei vermitteln wollten: Alles schlecht, die Regierung hat zu spät oder gar nicht reagiert, (Rufe


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