Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 88

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Konsumenten auf, auch ihre Unterschrift zu leisten, damit diese so wichtigen Verordnungen unverzüglich in Kraft treten können. (Beifall bei der SPÖ.)

94 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten. Deren Wunsch wird damit Rechnung getragen.

Frau Dr. Petrovic! Sojabohnen, die nicht gekennzeichnet sind, können somit nicht nach Österreich kommen.

Drittens: Ein Importverbot gemäß Artikel 16 der EU-Freisetzungsrichtlinie ist für mich ein zentrales politisches Instrument, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dieses Landes abzuwehren. Ich werde dieses Instrument immer dann einsetzen, wenn die Einfuhr gentechnisch veränderter Organismen die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher oder unsere Umwelt gefährden sollte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die an mich gerichtete Anfrage beantworte ich daher wie folgt:

Gemäß Artikel 16 der Freisetzungsrichtlinie kann ein Mitgliedsstaat den Einsatz und/oder Verkauf eines Produktes, das nach dieser Richtlinie vorschriftsmäßig angemeldet wurde und für das eine schriftliche Zustimmung erteilt worden ist, in seinem Gebiet vorübergehend einschränken oder verbieten, sofern er berechtigten Grund zur Annahme hat, daß dieses Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Umwelt darstellt.

Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist das Vorliegen von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die bei der Beurteilung im Rahmen des vorangegangenen Zulassungsverfahrens noch nicht vorlagen und daher nicht beurteilt werden konnten. Wissenschaftliche Beweise, daß die gentechnisch veränderten Sojabohnen der Firma MONSANTO eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt darstellen, lagen aber zum Zeitpunkt des EU-Zulassungsverfahrens nicht vor und sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erbracht worden. Im Hinblick auf die gegebene Beweislage kann somit ein nationales Verbot auf Grundlage dieser Freisetzungsrichtlinie derzeit nicht begründet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sollten jedoch neue Erkenntnisse den begründeten Verdacht entstehen lassen, daß dieses oder jenes gentechnisch verändertes Erzeugnis eine Gefahr für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher oder für die heimische Umwelt darstellt, dann werde ich keinen Augenblick zögern, ein solches Importverbot auszusprechen. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. Ich bringe in Erinnerung, daß die Gesamtredezeit pro Klub 25 Minuten beträgt und innerhalb derer die Höchstredezeit 10 Minuten.

Die erste Wortmeldung liegt von der Frau Abgeordneten Ing. Langthaler vor. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.05

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! – Frau Ministerin! Ich glaube, Sie haben heute einen Ihrer größten politischen Fehler begangen. (Beifall bei den Grünen.) Ich denke, Sie hätten heute die Chance gehabt, aus diesem Haus zu gehen und nicht nur in Österreich als mutige, engagierte Ministerin dazustehen (Abg. Dr. Pumberger: Der größte war die Rufbereitschaft!) , die sich für die Gesundheit, für vorbeugenden Gesundheitsschutz im Interesse der Konsumenten einsetzt, sondern Sie hätten auch das Haus verlassen und europaweit bekannt werden können, und zwar als eine, die es tatsächlich gewagt hat, den Multis im Genbereich die Stirn zu bieten.

Es geht nicht darum, nochmals zusätzlich wissenschaftliche Begründungen zu liefern, die es damals angeblich noch nicht gab. Wir haben diese Unterlagen beigebracht. Nicht nur von Umwelt


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