Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 73

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denke da etwa an die Begrenzung von Baukostenbeiträgen der Mieter auf 1 000 S bis 2 000 S pro Quadratmeter und an die Finanzierung der Grundkosten ausschließlich durch Eigenmittel der Bauträger, die mit öffentlichen Förderungen arbeiten.

Voraussetzung wäre die Inanspruchnahme eines Grundstücks, das von einer Gemeinde oder einem Bodenbereitstellungsfonds zu einem limitierten Grundpreis zur Verfügung gestellt wurde, um leistbare Mietwohnungen für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen errichten zu können.

Meine Damen und Herren! Ein effizienter Mix aus Objekt- und Subjektförderung könnte ebenfalls ein zusätzlich gangbarer Weg sein, ebenso wie die Inanspruchnahme vielfältiger Finanzierungsformen im sozialen Wohnbau. Ich denke da etwa an eine vorsichtige Erweiterung der Wohnbauanleihen.

Wie in vielen anderen Bereichen wird auch bei der Wohnbauförderung eine Verteilungspolitik, die auf verbesserte soziale Treffsicherheit ausgerichtet ist, nur aus einem Bündel von Maßnahmen bestehen können. – Ein lohnendes Ziel ist es jedenfalls allemal. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Apfelbeck. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

13.14

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich beziehe mich in meinem Redebeitrag auf den Antrag 85/A (E) betreffend Privatisierung der Bankenaufsicht. Die BHI-Pleite in Graz hat uns gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Bankenaufsicht wäre. Daß diese staatliche Aufsicht nicht immer funktioniert, hat uns auch der Rechnungshof bestätigt. Seit dem Jahr 1993 war aber auch der Bankenaufsicht bekannt, daß es gröbere Probleme bei der BHI in Graz gibt. Dies war auch in einem Gutachten nachzulesen. – Die Bankenaufsicht hat aber dazu geschwiegen, meine Damen und Herren. Da stellt sich dann meiner Ansicht nach schon die Frage: Wozu hat dann Österreich überhaupt eine Bankenaufsicht?

Der Generalanwalt des Raiffeisenverbandes, Christian Konrad, bezeichnete die Bankenaufsicht als "Schönwetterbehörde", die zu spät oder gar nicht agiere. Deshalb bleibe ich bei meiner Forderung nach Privatisierung der Bankenaufsicht. Die BHI-geschädigten Sparer mit einer Einlage von mehr als 1 Million Schilling haben bis jetzt nur 65 Prozent ihrer Spareinlagen bekommen, Herr Bundesminister. Die Kest an den Staat wurde ihnen allerdings vom gesamten Betrag abgezogen, also auch von jenem Betrag, den sie gar nicht bekommen haben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Klima. ) Es ist auch fraglich, ob sie ihn jemals bekommen werden. Der Staat hat an der BHI-Pleite verdient – und das, obwohl er seiner Aufsichtspflicht nicht genügend nachgekommen ist.

Selbst in einem ehemaligen Ostblockstaat steht der Staat hinter seinen Sparern. Als in Prag elf Banken krachten, einige wegen krimineller Machenschaften – wie bei der BHI –, hat es 25 Verhaftungen gegeben. Es gab aber für die Bankkunden eine 100prozentige Deckung; der Staat Tschechien hat eine Ausfallshaftung übernommen. – Das würde ich auch vom österreichischen Staat seinen Sparern gegenüber erwarten, Herr Bundesminister. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Klima. ) Herr Bundesminister, das würde ich mir schon erwarten! Sie erwecken mit dem Bestehen einer staatlichen Bankenaufsicht den Anschein einer funktionierenden Aufsicht, was aber in Wirklichkeit nicht der Fall ist.

Was in einem Land wie in Österreich nicht möglich ist, nämlich die Sparer schadlos zu halten, ist in einem anderen Land, so etwa in Tschechien, das noch dazu von Österreich unterstützt wird, eine ganz normale Sache für die betroffenen Bankkunden, daß es eben zu einer sauberen Lösung kommt.


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