Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 171

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dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 1993 geändert wird, sowie den Antrag 209/A der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das UVP-Gesetz geändert wird (440 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Schweitzer vor. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten angezeigt.

20.02

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Antrag der Abgeordneten Keppelmüller, Kopf, der das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in einigen Teilen verändern soll, handelt es sich grundsätzlich um eine weitere Aufweichung des ohnedies unzulänglichen UVP-Gesetzes. Es gibt daher von unserer Seite überhaupt keinen Grund, dem zuzustimmen.

Hintergrund dieser Änderung des Gesetzes ist die gewünschte Verfahrensbeschleunigung für den Bahn- und Straßenbau. Es gibt in diesen beiden Bereichen in Österreich nach wie vor eine allgemeine Planlosigkeit. Bekanntlich existiert ja immer noch kein Bundesverkehrswegeplan zur längerfristigen Infrastrukturplanung, sondern es wird in Österreich weiterhin nach dem Gefälligkeitsprinzip beziehungsweise nach dem Prestigebedürfnis der Verantwortlichen gebaut, so wie wir das heute wieder sehen konnten anhand der Debatte rund um den Bau des Semmering-Basistunnels.

Die Hauptpunkte dieses Abänderungsantrages beziehen sich in erster Linie auf Straßenstücke bis fünf Kilometer, diese sollen nur mehr ausnahmsweise UVP-pflichtig sein. Man will so die Mitsprache der Anrainer völlig ausschalten. Man will mit der Straßenwalze über das Mitspracherecht der Betroffenen drüberfahren.

Es ist doch bemerkenswert, daß es eine Regelung gibt, Kollege Kopf, wonach festgestellt wird: Wenn mehr Bürger etwas von einer Baumaßnahme profitieren, dann ist auf jene, die darunter mehr zu leiden haben, wenn diese Baumaßnahme abgeschlossen ist, nicht mehr Rücksicht zu nehmen. – Allein diese Tatsache zeigt, daß hier eine Änderung des Gesetzes zu Lasten der Bürger beschlossen wird, und deshalb sind wir Freiheitlichen dagegen. Sie werden das zu verantworten haben. Wir können ja begründen, warum wir dagegen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Kopf. ) – Das ist ein Faktum, Kollege Kopf. Darüber kommen wir nicht hinweg!

Im § 24 zum Beispiel werden einzelne, nicht wesentlich betroffene Bürger zugunsten von Gemeinden, Bürgerinitiativen und so weiter vom Verfahren überhaupt ausgeschlossen. Besonders bemerkenswert ist, daß zum Teil die Ministerien darüber entscheiden werden, wer an einem Verfahren beteiligt sein darf und wer nicht. Ich meine, das ist eine Auffassung von Demokratie, die bei den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP zwar sehr wohl vertreten ist, wir hingegen vertreten diese Auffassung von Bürgerrecht und Bürgerbeteiligung nicht. Das sind Gründe, warum wir dagegen stimmen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Mühlbachler vor. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Angezeigt wird eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 6 Minuten.

20.05

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Juli 1994 ist das UVP-Gesetz in Kraft getreten. In der Zwischenzeit haben wir erkennen müssen, daß es diesbezüglich Korrekturbedarf gibt.


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