Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 170

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Abgesehen davon, daß ein Großteil der Kinos und Veranstaltungssäle für Rollstuhlfahrer überhaupt nicht erreichbar ist, weil sie nur über Stiegen erreichbar sind, ist es – wie mein Beispiel zeigt – nicht einmal dort, wo räumlich die Voraussetzungen dafür gegeben sind, möglich, daß ein Behinderter an einer Veranstaltung teilnimmt!

Noch etwas ist im Bereich der Gemeinde Wien vorgefallen: Es gibt Sommerbäder der Gemeinde Wien, und mein Kind geht gerne, wie alle anderen Kinder auch, in ein öffentliches Sommerbad. Es handelt sich in diesem Fall um das Hohe Warte-Bad im 19. Bezirk. Mein Kind wurde, obwohl eine Begleitperson dabei war und das Kind Schwimmflügel angelegt hatte, aus dem Becken gewiesen! Ich habe in der Folge an die zuständige Magistratsabteilung geschrieben. Von dort erhielt ich die Antwort: Es besteht die Notwendigkeit, den Aufenthaltsbereich im Becken derart einzuschränken, daß der Beckenboden jederzeit mit den Füßen erreicht werden kann. Und weil ein Behinderter den Beckenboden mit den Füßen nicht erreicht, darf er sich trotz der Benützung von Schwimmflügeln und trotz der Anwesenheit einer Begleitperson nicht in dem Becken aufhalten, wo alle anderen Erwachsenen auch sind. Es ist wirklich eine Zumutung, ein 19jähriges Mädchen, eine erwachsene Person mit 50 kg, praktisch ins Kinderbecken zu verweisen, nur weil man nicht willens ist, die Badeordnung zu ändern!

Deshalb meine ich, daß es unbedingt notwendig ist, diese Antidiskriminierungsbestimmung in die Verfassung aufzunehmen. Ich bitte Sie daher alle, das Ihrige dazu beizutragen, daß das geschieht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Klubobmann Dr. Kostelka hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

21.37

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Partik-Pablé hat erklärt, daß die Österreichischen Arbeiterfischer untersagen, daß Behinderte ihr Gelände benützen.

Das ist unrichtig. Es handelt sich hiebei um ein Gelände, das ausschließlich der Bewirtschaftung eines Reviers dient und auf dem Gerätschaften aufbewahrt werden, die durchaus nicht ungefährlich sind. Daher ist es sämtlichen Personen – behindert oder nicht behindert –, die nicht Funktionäre sind, untersagt, dieses Gelände zu benützen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das stimmt doch gar nicht!)

Im übrigen darf ich Sie auch noch in einem zweiten Punkt berichtigen: Sie haben diese Unwahrheit nicht zum ersten Mal, sondern schon zum zweiten Mal verbreitet. Aber die Dinge werden nicht wahrer, wenn man Sie immer und immer wieder von neuem behauptet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Das bestätigen Sie mit Ihren Worten!)

21.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Kier vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie haben 8 Minuten Redezeit. (Abg. Dr. Khol: Er ist ein Universalgenie! Er spricht zu allem!)

21.38

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller gebotenen Kürze die Positionierung der liberalen Fraktion darstellen.

Ich meine: Beide Anträge sind diskutierbar. Der Antrag zum Artikel 7 enthält umsetzbare Komponenten. Man wird darüber diskutieren müssen, ob es sich hiebei nicht um einen separaten Absatz handeln könnte, aber das ist späteren Beratungen vorbehalten. Jedenfalls ist in dieser Hinsicht die Intention stimmig.

Ich habe nur eine Bitte: Versuchen wir doch, uns der wirklichen Grundrechtskodifizierung zuzuwenden und uns vielleicht in Erinnerung zu rufen, daß bereits vor annähernd 220 Jahren ein


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