Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 109

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Ich bin allerdings skeptisch, ich muß es sein, denn die neue Frauenministerin Prammer hat im Land Oberösterreich das Ressort Frauenpolitik bereits einmal abgelehnt. Und ich schaue auch deshalb skeptisch in die Zukunft, weil im Zusammenhang mit der Übernahme des Frauenressorts ein für mich wirklich makabrer Vorgang stattgefunden hat: Die neue Frauenministerin soll nämlich nicht nur Frauen vertreten, sondern auch Tiere und den Giftbereich! – Ich überlasse es Ihnen selbst, sich die entsprechenden Zusammenhänge auszumalen.

Mit Ausnahme der Gentechnologie soll sie in Zukunft für das Veterinärwesen und die Tierärzte, für Desinfektions- und Futtermittel, für Tierimpfstoffe und die Preisregulierung dieser Impfstoffe, für die Tierkörperbeseitigung und den Giftverkehr zuständig sein.

Dabei drängt sich mir ein weiterer Vergleich auf: Die frühere Frauenministerin Dohnal hat den Maßstab für ihre persönliche Erwartungshaltung zur Menge von Unterschriften beim Frauenvolksbegehren folgendermaßen formuliert – ich zitiere –: So viele Unterschriften wie beim "Viechervolksbegehren" werden wir wohl zusammenbringen! – War das vielleicht der Anstoß zu dieser neuen Kompetenzverteilung? – Für mich zumindest schaut es so aus.

In diesem Zusammenhang und gerade deshalb, weil diese Kompetenzaufteilung und -zersplitterung etwas wirklich Unsinniges ist, erlaube ich mir, einen Abänderungsantrag meiner Kollegen Dr. Pumberger, Mag. Haupt und meiner Wenigkeit zum Antrag 380/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz geändert wird, einzubringen. Die darin angeführten Punkte, vor allem die Ziffer 9, haben zum Ziel, alle Agenden des Gesundheitswesens, die bisher im Gesundheitsressort zusammengefaßt waren, in die Kompetenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu übertragen, damit sie vereint bleiben, damit es zu keinen unsinnigen Doppelgleisigkeiten kommt, vor allem zu keiner solchen – ich würde fast sagen: unsittlichen – Vermengung von Kompetenzen der neuen Frauenministerin. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, auf den Frau Abgeordnete Haller soeben Bezug genommen hat, ist ordnungsgemäß eingebracht, in den Kernpunkten erläutert worden, wird schriftlich verteilt werden und steht damit mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Haller und Kollegen zum Antrag 380/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes 579 BlgNR XX. GP

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt abgeändert:

1.) Z 4 lautet

4. § 17b wird folgender Abs. 9 angefügt:

"(9) § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 9, § 17 Abs. 3 sowie Abschnitt A Z 5, 6, 0 und 15 bis 21, Abschnitt C Z 1, 25 und 28, die Überschrift des Abschnittes D, Abschnitt D Z 3, 7 und 8, Abschnitt E Z 9, 9a und 9b, die Bezeichnungen der bisherigen Abschnitte G bis N (der neu bezeichneten Abschnitte F bis M), der bisherige Abschnitt L Z 1 (der neubezeichnete Abschnitt K Z 1), der bisherige Abschnitt G Z 12 und 13 (der neubezeichnete Abschnitt F Z 12 und 13), der bisherige Abschnitt M Z 2 (der neubezeichnete Abschnitt L Z 2) und die Überschrift des bisherigen Abschnittes N (des neubezeichneten Abschnittes M) des Teiles 2 der Anlage zu § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl: I Nr. .../1997 treten mit 15. Februar 1997 in Kraft. Zugleich


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