Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 110

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zu administrieren sind als ein einziges Bundesgesetz! Das ist eine vorgeschobene Schutzbehauptung. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Herr Schwarzenberger! Sie trauen sich nicht, weil es in einzelnen Bundesländern Widerstände gibt, vor denen Sie w. o. geben. Hier gibt es wirtschaftliche Interessen. Damit gefährden Sie den Ruf unserer Bauern, die nicht Massentierhalter sind, die ein anständiges Verhältnis zu ihrem Tier haben – hart, aber herzlich. Das gefährden Sie damit. Sie werfen sie damit tendenziell in einen Topf, weil Sie so tun, als wäre ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gegen die Bauern oder gegen die ländliche Bevölkerung gerichtet. Und das ist nicht wahr! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ein Tier in der Steiermark oder in Kärnten oder in Tirol kann nach denselben Normen, die dieses Haus zu verabschieden hat, behandelt werden. Es widerspricht jeglicher Logik, daß zwischen Kärnten, Steiermark oder Tirol diesbezüglich Unterschiede bestehen, Herr Schwarzenberger! (Abg. Schwarzenberger: Haben Sie schon je etwas von 15a-Verträgen in der Bundesverfassung gehört?)

Herr Schwarzenberger! Geben Sie eine Ruhe! Nichts hindert dieses Haus, mit Mehrheit ein Bundestierschutzgesetz zu verabschieden, wenn es die Mehrheit wollte. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

18.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Von seiten der Berichterstatterin wird kein Schlußwort gewünscht.

Daher kommen wir jetzt – hart, aber herzlich – zur Abstimmung.

Es liegt ein Fünfparteienantrag vor, ein Antrag der Abgeordneten Schieder, Dr. Khol, Koller, Dr. Petrovic und Motter, das Volksbegehren 171 der Beilagen an den Verfassungsausschuß zurückzuverweisen.

Ich darf jene Damen und Herren, die für diesen Rückverweisungsantrag stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit wird die Materie im Verfassungsausschuß weiterberaten, und es erübrigt sich die Abstimmung über den Gegenstand selbst.

Damit haben wir den 2. Punkt der Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Bericht der Bundesregierung (Zu III-58 der Beilagen) gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung im Jahre 1995 (566 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Ein Verlangen auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Ich bitte ihn, das Wort zu ergreifen.

18.19

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Tagesordnungspunkt, dem wir uns jetzt zuwenden, wird volkstümlich "Volksgruppenbericht" genannt, und das ist für mich gleich ein wesentlicher Einstieg, denn es handelt sich bei der Materie, die wir hier behandeln, eben nicht um einen Volksgruppenbericht, sondern es handelt sich, wie sich der Bericht auch selbst korrekt bezeichnet, um einen Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung, und zwar in diesem Falle im Jahr 1995.


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