Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 129

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4. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (424 der Beilagen): Bundesstraßengesetznovelle 1996 (595 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 166/A (E) der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen betreffend Nord-Umfahrung Enns (596 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 200/A (E) der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold und Genossen betreffend die umgehende Realisierung von ausschreibungsreifen Straßenbauprojekten im Bundesland Kärnten (597 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 201/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Verwirklichung eines Maßnahmenpaketes zur Stützung der krisengeschüttelten Bauwirtschaft (598 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 4 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

19.43

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Für die Freiheitlichen ist die Bundesstraßengesetznovelle kein kontroversielles Thema, das möchte ich einleitend sagen, weil wir immer dafür eingetreten sind, daß es zu verwaltungstechnischen Vereinfachungen und Deregulierungen dann kommen soll, wenn diese im Interesse der Wirtschaft liegen und wenn diese die staatliche Bürokratie abbauen.

Die gegenständliche Novelle, meine Damen und Herren, ist keine Angelegenheit von weitreichender Bedeutung, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Sie so wollen, ein taugliches Instrument, eines von mehreren tauglichen Instrumenten, weshalb wir hier gerne unsere Zustimmung geben.

Meine Damen und Herren! Es ist uns bewußt, daß sich der Verwaltungsaufwand aufgrund des bestehenden Umweltverträglichkeitsgesetzes erhöht, und wir stehen auch zu wesentlichen Bestimmungen des UVP-Gesetzes. Aber umso notwendiger erscheint es uns, daß es auf der anderen Seite auch zu Vereinfachungen kommt, wenn es beispielsweise um die Erlassung von Straßenverordnungen oder um geringfügige Änderungen im Bundesstraßenverzeichnis geht.

So weit, so gut zum Bundesstraßengesetz. In den Verhandlungen im Ausschuß hat es ja darüber weitgehenden Konsens gegeben, mit Ausnahme der Grünen, die die Frage des Straßenbaus wieder einmal zur Grundsatzdebatte erheben wollten. Wir haben uns den Argumenten der Regierungsfraktion angeschlossen.

Mit in Verhandlung stehen aber drei weitere Anträge der freiheitlichen Fraktion, und da herrscht, wie nicht anders zu erwarten war, kein sehr großer Konsens.


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