Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 12

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Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Abgesehen von den Nationalparkprojekten erfreuen sich die Themen Naturschutz und Landschaftsschutz auf Bundesebene leider nur geringer Beliebtheit. Es wird nun wieder die Bundesstaatsreform diskutiert.

Würden Sie sich als Umweltminister dafür einsetzen, daß es im Zuge dieser Verhandlungen auch eine Bundeskompetenz für den Naturschutz gibt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Langthaler! Es gehört zu den Prinzipien unserer Bundesstaatlichkeit, daß den Ländern gewisse Kompetenzen verbleiben, und dazu gehört zweifelsohne auch die Naturschutzkompetenz. Lediglich im Bereich der sogenannten IUCN-Kriterien 1 und 2, also der internationalen Naturschutzkriterien für die – gewissermaßen – höchsten Ränge, in die auch die Nationalparke hineinfallen, sieht sich der Bund imstande, tätig zu werden und Naturschutzaufgaben auch zur Hälfte mitzufinanzieren. Darüber hinaus sind wir im Rahmen von Feuchtgebieten nur punktuell in der Lage, Naturschutzprojekte zu fördern.

Im übrigen denke ich aber nicht daran, die bewährte Naturschutzkompetenz der Länder anzutasten oder zu versuchen, etwa eine Bundeskompetenz einzurichten. Es gibt in diesem Sinne keinerlei Absicht und auch keinerlei Gespräche.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Wenn ich mich aber an die einzelnen Vorhaben recht erinnere, dann muß ich sagen, daß es immer wieder zu wesentlichen Abstimmungsproblemen mit den Ländern gekommen ist. Ist es wirklich in Ihrem Programm bezüglich der Überlegungen zum Thema Umweltschutz definitiv ausgeschlossen, diese Kompetenz auf die Bundesebene zu verlagern? Ist das für Sie undenkbar?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Barmüller! Undenkbar ist in der Politik nichts. Es ist nur bis auf weiteres überhaupt nicht realistisch. Ich sehe auch gar keine Veranlassung dazu.

Wenn Sie von Schwierigkeiten in der Abstimmung sprechen, dann darf ich mit Verweis auf die Nationalparkprojekte Donauauen und Kalkalpen sagen, daß wir, sowohl was die Effizienz als auch was die Atmosphäre betrifft, mit den interessierten und verantwortlichen Ländern die Verhandlungen hervorragend geführt haben. Es ist auch zur Beschlußfassung der jeweiligen Staatsverträge gekommen. Wir sind auch gewissermaßen als "Postkasten" eingeschaltet, wenn es darum geht, zwischen Brüssel und den Naturschutzaufgaben der Länder zu vermitteln oder Kontakte herzustellen. Aber dabei möchte ich es belassen. Ich sehe keinerlei Veranlassung, die Naturschutzkompetenz der Länder für den Bund zu beanspruchen oder mich seitens des Bundes da in irgendeiner Art und Weise einzumischen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Brix, bitte.

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Bundesminister! Seit der Unterzeichnung für den Nationalpark Donauauen ist schon fast ein halbes Jahr vergangen. Wie sind Ihre Erfahrungen seit diesem Zeitpunkt, beziehungsweise welche Akzeptanz findet dieser Nationalpark in der Zwischenzeit bei der Bevölkerung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ich bedanke mich für diese Frage, Herr Abgeordneter Brix, weil ich vor allem auf die Akzeptanz gleich zu sprechen kommen möchte.


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