Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 22

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Abgeordnete Madl, bitte.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Wie Sie selbst gesagt haben, beschäftigen Sie sich schon jahrelang mit der Begabtenförderung, Sie haben auch diesbezügliche Gespräche geführt. Begabte und Hochbegabte gibt es ja nicht erst seit heute, sondern, wie Sie gesagt haben, schon jahrelang. Trotzdem ist es in Österreich noch immer nicht möglich, zum Beispiel die Volksschule in der zweiten oder dritten Klasse zu beginnen, je nach Wissensstand. Auch ist es, wie Sie gesagt haben, im Gymnasium nicht möglich, daß jemand, der zum Beispiel in Physik, in Elektronik oder in einer Sprache besonders begabt ist, vorzeitig einen Abschluß macht oder nebenbei ein Hochschulstudium aufnimmt. Trotzdem liegt bis heute keine entsprechende Gesetzesvorlage vor, über die wir hier im Parlament verhandeln könnten, damit diese Dinge endlich Gesetz werden. Denjenigen gegenüber, die im Alter von vielleicht zehn Jahren hätten gefördert werden können und jetzt 20 oder 25 Jahre alt sind, ist diese Chance versäumt worden. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenrufe: Wo bleibt die Frage?) Wenigstens in Zukunft sollten die Begabten so gefördert werden, wie es ihnen zukommt. Wann wird dazu eine Gesetzesvorlage hier im Parlament vorliegen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Für die Begabtenförderung braucht es keine Gesetzesvorlage. Sie wird derzeit in die Ausbildungsunterlagen für die Lehrerschaft an der Pädagogischen Akademie eingearbeitet. Begabungsförderung ist ein differenziertes Angebot, das nicht gesetzlich festgehalten werden muß. Was wir gesetzlich vorbereiten, ist die Möglichkeit des Klassenüberspringens auch in der Volksschule, das – ich sage das klar und deutlich – mit aller Vorsicht gehandhabt werden muß. Die gesetzliche Möglichkeit, Klassen in den weiterführenden Schulen zu überspringen, gibt es bereits. Die Möglichkeiten an den Universitäten werden in bilateralen Absprachen geschaffen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Die 6. Frage formuliert Kollege Öllinger. – Bitte sehr.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

102/M

Kam es durch die Kürzung von Unterrichtsstunden in den ersten drei Klassen der AHS und HS zu einer tatsächlichen Entlastung der SchülerInnen (zum Beispiel durch die Verringerung der Anzahl von Prüfungen und Schularbeiten)?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte sehr.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Durch die Kürzung der Gesamtstundenanzahl ist es zu einer Verringerung von 4,5 bis 9,5 Prozent der gesamten Stundenbelastung gekommen. Es erging gleichzeitig der Auftrag an die Lehrerschaft, aus den Rahmenlehrplänen dementsprechend weniger Inhalte in den Schulen umzusetzen.

Was die Prüfungen und Schularbeiten betrifft, können derzeit fünf bis sechs Schularbeiten im Jahr durchgeführt werden. Gemäß unseren Erfahrungen werden wir vorschlagen, daß die Mindestanzahl für Schularbeiten auf vier herabgesetzt wird, sodaß die Möglichkeit besteht, innerhalb eines Schuljahres nur vier Schularbeiten anzusetzen und die mündlichen Prüfungen dementsprechend anzupassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Das klingt sehr verlockend für die Schüler, Frau Bundesministerin. Trotzdem die Zusatzfrage: Werden Sie überprüfen, ob es durch diese Reduktion der Stundenanzahl zu einer Entlastung bei den Hausarbeiten gekommen ist oder kommen wird beziehungsweise wie sich die Situation für die Nachhilfe dadurch möglicherweise verändert hat?


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