Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 25

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Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Abgeordneter! Ich glaube, daß es nicht zielführend ist, Begabtenförderung und den sonderpädagogischen Förderbedarf miteinander zu vergleichen. Lehrer, die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreuen, brauchen eine besondere Spezialausbildung.

Lehrer, die Begabtenförderung in ihren Schulen umsetzen, brauchen nicht diese besondere Ausbildung, brauchen keine sonderpädagogische Ausbildung. Lehrer, die an Universitäten studiert haben, glaube ich, sind sehr wohl in der Lage, spezielle Aufgaben für besondere Begabtenförderung an der Schule anzubieten.

Ich bestreite aber nicht, daß Team-teaching in einigen Fällen sinnvoll ist, bei Projekten, bei gemeinsamen fächerübergreifenden Maßnahmen. Team-teaching kann von den Schulen selbst in verschiedenen Bereichen verwirklicht werden. Ich meine aber, daß Begabtenförderung auch durch Zusatzangebote, auch durch Angebote in der Wirtschaft, an den Universitäten, mit anderen Körperschaften geschehen muß, und da hat Team-teaching wenig Sinn.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesministerin. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Welche Beweggründe sprechen Ihrerseits überhaupt gegen eine gesetzliche Verankerung der Förderung überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen in ganz spezifischen Punkten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Ich habe nicht gesagt, daß es keine gesetzliche Verankerung geben muß. Es muß eine gesetzliche Verankerung für die Maßnahmen geben, für das Überspringen der Klassen, für Anrechnungsmöglichkeiten an den Universitäten. Dafür muß man selbstverständlich die Rahmenbedingungen schaffen. Da aber Begabtenförderung eine pädagogische Aufgabe der Schule ist, die je nach Begabung, je nach den verschiedenen Voraussetzungen erfüllt werden muß, kann ich all diese verschiedenen Vorausetzungen keineswegs gesetzlich festschreiben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Dr. Höchtl.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Es gibt in manchen Bundesländern im Bereich der Begabtenförderung zusätzlich zu dem, was wir bundesweit geregelt haben, etliche attraktive Initiativen. Sie haben ja regelmäßig Besprechungen mit den Landesschulratspräsidenten. Könnten Sie sich vorstellen, daß Sie beispielsweise die Plus-Kurse in Salzburg oder andere Aktivitäten Oberösterreichs oder Niederösterreichs den anderen Landesschulratspräsidenten zur Nachahmung vorschlagen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Abgeordneter! Es gibt in den verschiedenen Ländern Vereine für Begabtenförderung, die mit den Schulen zusammenarbeiten, es gibt die Angebote der Plus-Kurse, es gibt die Angebote von der Wirtschaft her. Ich glaube, daß man das Augenmerk und den Schwerpunkt bei den Lehrern und Lehrerinnen auf diese Begabtenförderung lenken muß, daß man den einzelnen Landesschulräten die Angebote zusammenfassen, ausschildern und bekanntmachen muß, und ich halte es für sehr wichtig, daß in den Ländern diese besonderen Angebote auch tatsächlich umgesetzt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Abgeordnete Dr. Gredler.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Frau Bundesministerin! Wenn man von Begabten spricht, spricht man eigentlich von Leuten, die bezüglich ihres Klassenziels unterfordert sind. Ich halte eine Begabung, die etwa ein mongoloides Kind in bezug auf Musik hat, auch für förderungswürdig.


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