Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 51

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Mag.  Dr.  Grollitsch, MMag.  Dr.  Brauneder, Madl, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unterrichtsordnung der Schulen für Berufstätige erlassen wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 26 Abs. 1 Z 2 lautet wie folgt:

"2. an allgemeinbildenden höheren Schulen für Berufstätige in mehr als zwei Pflichtgegenständen nicht oder mit ,Nichtgenügend‘ beurteilt wurde."

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Sehr geehrte Damen und Herren! Bedenken habe ich persönlich auch hinsichtlich des Angebotes von Freigegenständen und unverbindlichen Übungen an dieser Schule. Wer nämlich den Druck der komprimierten Ausbildung dort kennt, weiß, daß derartige Gegenstände nicht oder wahrscheinlich sehr wenig zum Tragen kommen können.

Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Gesetz über die Abgeltung der Prüfungstätigkeit, 385 der Beilagen. Beim ersten Hinschauen handelt es sich nicht um gewaltige Beträge: 29 S für eine mündliche Prüfung, 43 S für eine schriftliche Prüfung, und es wird im Vorblatt Kostenneutralität angegeben. Als gelernter Österreicher, meine Damen und Herren, ist man natürlich geneigt, eher Kostensteigerungen zu erwarten, und ich bin überzeugt davon, daß diese auch eintreten werden.

Wir haben dieser Vorlage im Ausschuß zugestimmt, weil sie derzeit im Konnex zu den bestehenden Schulgesetzen und dem Lehrerdienstrecht zu sehen ist. Ich glaube aber, daß derartige Abgeltungen für Tätigkeiten, die ein integrierter Bestandteil der Lehrertätigkeit sind – Prüfen gehört eben zur Aufgabe eines Lehrers –, nicht für alle Zeit gesondert erfolgen müssen. Ich glaube, daß man darüber bei der nächsten Besoldungsreform und bei den nächsten Lehrer-Dienstrechtsnovellen noch einmal eingehend diskutieren muß.

Ein Punkt, der darunter fällt und den ich nur kurz anreißen möchte, ist die Pragmatisierung der Lehrer. Auch darüber sollte man in weiterer Folge wieder einmal diskutieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl hat einen Abänderungsantrag vorgetragen, der ausreichend unterstützt ist und in die Verhandlungen mit einbezogen wird.

Zu Wort hat sich nunmehr Frau Bundesministerin Gehrer gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin, Sie sind am Wort.

11.32

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Öllinger möchte ich folgendes feststellen: Herr Stadtschulratspräsident Scholz hat vorgeschlagen, Zeugnisnoten für Lehrer durch Eltern und Schüler vergeben zu lassen. Er hat das als Mittel zur Qualitätsverbesserung und Objektivierung bezeichnet.

Ich habe dazu festgestellt, daß laufend zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Maßnahmen zur Qualitätskontrolle an den Schulen stattfinden und auch in den vergangenen Jahren immer wieder gesetzt wurden. Der Vorschlag des Herrn Stadtschulratspräsidenten, Zeugnisnoten für Lehrer zu vergeben, ist für mich zumindest problematisch. Ich stelle die Frage, ob das


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