Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 162

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8. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (561 der Beilagen): Grundbuchsnovelle 1997 – GBNov. 1997 (587 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Auf die Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

19.52

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen, kurz Teilzeitnutzungsgesetz genannt, hat den Hauptzweck, den Erwerber besser zu informieren und vor allen Dingen besser zu schützen. (Unruhe im Saal.)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit oder zumindest um etwas mehr Ruhe für die Frau Abgeordnete! – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (fortsetzend): Teilzeitnutzungsrechte können erworben werden zum Beispiel an Ferienwohnungen, Ferienanlagen oder auch zum Beispiel an Hotelzimmern.

Teilzeitnutzungen von Ferieneinrichtungen sind besser bekannt unter dem Begriff Time-sharing. Sie wurden in den letzten Jahren immer beliebter.

Es gibt verschiedene Ausformungen. Als Beispiel möchte ich Tauschpools nennen. Tauschpools ermöglichen es, daß jemand mit einem österreichischen Teilzeitbesitz zum Beispiel mit einem australischen Teilzeitbesitzer tauschen kann. Das eröffnet Möglichkeiten, die natürlich gerne genutzt werden und diese Art des Urlaubmachens noch verschönern und die Attraktivität erhöhen. (Beifall des Abg. Dr. Ofner. )

Gerade im Bau- und Tourismusbereich, wo ja auch Wirtschaftskriminalität auftritt, tauchen nicht selten zwielichtige Gestalten und auch Firmen auf, wenn es darum geht, bei etwas Neuem das schnelle Geld zu machen, sozusagen abzuzocken und damit auch Nichtsahnende zu übervorteilen.

Ein anderer Problembereich ist, daß sich hinter den Betreibern auch nicht selten undurchsichtige Organisationen verbergen. Weiters machen die Betreiber oft hohe Schulden, es kommt dadurch zu Insolvenzen, und der Erwerber kommt um sein Geld.

Es wird auch beklagt, daß Abschlüsse oft aufgrund sehr günstiger Angebote zustande kommen, den Käufern jedoch unzureichend klar gemacht wird, daß die laufenden Betriebskosten sehr hoch sein können. Manchmal stehen diese in keinem Verhältnis zum Wert der angebotenen Leistungen.

Man kann also sagen, das Time-sharing ist ein bißchen ins Gerede gekommen. Daher ist es sehr wichtig und notwendig, daß dieser Bereich jetzt geregelt wird (Beifall bei der SPÖ), und zwar zum Nutzen der Erwerber, um Mißbrauch und Kriminalität im Bereich der Teilzeitnutzung von Ferienobjekten einen Riegel vorzuschieben.

Das Europäische Parlament hat diese verbraucherschutzrechtlichen Defizite schon Ende der achtziger Jahre erkannt und die Kommission aufgefordert, eine Richtlinie zu erlassen. Diese Richtlinie zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten, vor allem Immobilien, ist von der Kommission nach Jahren letztendlich auch vorgelegt und im Oktober 1994 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat beschlossen worden.


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