Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 173

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung für die Unzulänglichkeiten bei der Vorbereitung, Auftragsvergabe, Herstellung, Verbreitung und allgemeinen Organisation der Einführung der Autobahnvignette wird gemäß § 33 GOG ein Untersuchungsausschuß eingesetzt, der aus insgesamt 15 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ: 4 ÖVP: 4 FPÖ: 1 LIF: 1 Grüne besteht."

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 (2) iVm 57a und 57b GOG die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen in die Debatte ein.

Gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei dem Erstredner für seine Begründung 10 Minuten zur Verfügung stehen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldeter Staatssekretäre sollen 10 Minuten nicht übersteigen.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte.

20.41

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gestrige Diskussion hat deutlich gezeigt, daß beim Vignettenchaos Handlungsbedarf besteht. Es war erschreckend, wie hilflos der Wirtschaftsminister gestern dagestanden ist, und es ist wohl erwiesen, daß es bei der Auftragsvergabe für die Vignette fragwürdige Vorgänge gab.

Aber man muß auch feststellen, daß es schon vor der Auftragsvergabe zu einer Gesellschaftskonstruktion gekommen ist, die zu hinterfragen ist, denn da gibt es politische Verantwortung: Als sich die beiden Gesellschaften ASG und ÖSAG nicht über die Vorgangsweise der Einführung der Vignette einigen konnten, wurde die Österreichische Mauterrichtungsgesellschaft gegründet. Nach Gründung dieser Mauterrichtungsgesellschaft gab es aber keine richtige Kontrolle mehr über die Vorgänge, die dann stattfanden – und das ist eine politische Nachlässigkeit sondergleichen!

Bei der Auftragsvergabe ist es dann – wie ich schon erwähnt habe – zu dubiosen Vorgängen gekommen. Die Auswahl der Unternehmen erfolgte zweistufig: Zuerst sollten die Fähigkeiten und die Qualifikationen verschiedener Unternehmen überprüft werden. Aber bereits in dieser ersten Phase erfolgten Ablehnungen, ohne daß es dafür qualifizierte Gründe gab. Es wurden diesfalls zweifellos qualifizierte österreichische Unternehmen benachteiligt.

Auch die zweite Phase, die Auftragsvergabe, wurde nicht korrekt abgewickelt. Es gab bereits Empfehlungen für den späteren Auftragsnehmer, obwohl es – nachweisbar! – erst nach dieser Empfehlung Gespräche mit anderen österreichischen Unternehmern gab.

Es ist auf jeden Fall klar, daß nicht der Billigstbieter zum Zug gekommen ist. (Abg. Zweytick: Gott sei Dank!)  – "Gott sei Dank"? Es erstaunt mich sehr, wenn Sie das feststellen, da wir heute doch wissen, daß der Auftragnehmer nicht in der Lage war, die Vignette ordnungsgemäß herzustellen beziehungsweise zu garantieren, daß der Vertrieb der Vignette ordnungsgemäß erfolgen konnte.

Aber es ist noch etwas interessant: Bevor es überhaupt zur Auftragsvergabe kam, gab es schon eine Reise von einigen Herren der österreichischen Straßengesellschaften nach Chicago. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. ) Auch diese Reisen sind zu untersuchen, da es, wie auch


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