Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 46

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diesen Dialog eintreten. Ich glaube, das ist die richtige Art der Wahrnehmung der Verantwortung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. DDr. Niederwieser. )

Das Gesetz bringt auch eine Orientierungsphase und eine Studieneingangsphase. Darauf hat die ÖVP bestanden. Wir wollen, daß unsere jungen Studierenden am Beginn ihres Studiums über die charakteristischen Inhalte und die besonderen Fähigkeiten, die man für ein bestimmtes Studium braucht, frühzeitig orientiert werden. Das hat nichts mit Knock-out-Prüfung zu tun, sondern mit Selbstüberprüfung der eigenen Interessen bei den Studierenden.

Die internationale Mobilität war heute in der Fragestunde schon ein Thema. Ich bin froh, daß wir das in diesem Gesetz verankert haben. Wir brauchen Mobilitätsprogramme à la Fulbright. Ein österreichisches Fulbright-Programm wäre eine entsprechende Zielsetzung. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. DDr. Niederwieser. )

Meine Damen und Herren! Das Uni-Studiengesetz verbindet alles in allem Autonomie, Subsidiarität und Qualitätssicherung der Studien gleichermaßen. Es ist ein echtes – man soll mit diesem Ausdruck vorsichtig sein, aber hier ist er angebracht – Jahrhundertgesetz. (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Graf. ) Es sind die Habeaskorpusakte unserer Universitäten. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. DDr. Niederwieser. )

10.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

10.54

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ein Jahrhundertwerk, ein Werk, das epochale Bedeutung haben soll – ist es das, was heute hier beschlossen werden soll?

Ich denke, das Gesetz hätte vielleicht tatsächlich eine Chance gehabt, so etwas zu werden, wenn man die Bereitschaft, die zwischen der ersten Regierungsvorlage und der dann nachfolgenden Überarbeitung geherrscht hat, einmal wirklich grundsätzliche Verbesserungen in das Gesetz einzuarbeiten, bis zum Schluß beibehalten hätte. Wenn man alles getan hätte, die in unseren Augen viel zu starken Hierarchien an den Universitäten abzubauen, Autonomie wirklich lebbar zu machen, dann hätte dieses Gesetz durchaus ein vielleicht nicht gerade Jahrhundertwerk, nicht gerade epochales Werk, aber ein ganz wichtiges Gesetz für die Universitäten werden können. – Es lag einmal mehr an den Regierungsparteien, daß dieser große Wurf nicht gelungen ist.

Ich verkenne nicht, daß es in dem Gesetz durchaus auch Verbesserungen gibt, daß es Ansätze gibt in Richtung Vergrößerung der Autonomie, auch wenn diese Autonomie in der Praxis immer mehr zu einer Verwaltung des Mangels degradiert ist, denn darunter leiden die Universitäten und vor allem die Studierenden insbesondere durch die Sparpakete. Aber es hat Züge einer vergrößerten Autonomie, und die wollen wir nicht wegdiskutieren.

Das Traurige an diesem Gesetz ist jedoch die Tatsache, daß diese Änderungen buchstäblich in letzter Minute hineinkamen. Was uns fehlt in diesem Gesetz, das sind ein wirklich durchgängiges Autonomieprinzip, eine echte Zukunftsorientierung, eingebaut in das Gesetz, und eine Abschwächung der Hierarchien.

Mit Zukunftsorientierung meine ich, daß gerade die Universitäten in der Gesellschaft dazu aufgerufen wären, über den Horizont, der heute erkennbar ist, hinauszudenken, junge Menschen darauf vorzubereiten, was aller Voraussicht nach vielleicht morgen an Aufgaben zu lösen sein wird. Wenn diese Zukunftsorientierung aber in die Hände der Sozialpartner und ganz traditioneller Gremien gelegt wird, dann fehlt mir der Glaube, daß diese Zukunftsorientierung wirklich Platz greifen kann und wird.

Es wäre in einem ganz wichtigen Punkt möglich gewesen, eine echte Zukunftsorientierung in das Gesetz einzubauen, nämlich durch Wahlmöglichkeiten für die Studierenden. Wer, wenn nicht die Studierenden, soll in der Lage sein, Entwicklungstendenzen von morgen noch am


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