Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 57

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Vernetzung von Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Universitätsinstituten einer Universität, aber auch mehrerer Universitäten betrifft, aufmerksam verfolgen und unterstützen.

Es geht um Öffnung, es geht darum, den Universitäten Mut zu machen, diesen eingeschlagenen Weg auch praktisch umzusetzen, und es geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch darum, daß wir den Studenten Mut machen, von diesen neuen Möglichkeiten in vollem Umfang Gebrauch zu machen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

11.41

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich konzentriere mich auf einen einzigen Tagesordnungspunkt, nämlich auf den Tagesordnungspunkt, der sich mit dem Wahlrecht im Bereich der Österreichischen Hochschülerschaften beschäftigt. Ich bin der Meinung, daß es nützlich und angebracht ist, sich im Kontext der heutigen Debatte, die sicher und ohne Zweifel im Vordergrund die große Materie zu behandeln hat, mit diesem Punkt deswegen auseinanderzusetzen, weil es sozusagen paradigmatisch für unseren Zugang zu Wissenschaft und Lehre, zur Freiheit von Wissenschaft und Lehre und zu den Menschen ist, die hier leben und handeln.

Wenn wir im Rahmen dieser Debatte die Frage der passiven und aktiven Wahlrechte der Studierenden an der Universität ganz bewußt thematisieren, so deswegen, weil ich mich frage: Was soll aus den Universitäten werden, an denen mit ihren Mitgliedern – Studenten sind Mitglieder der Universität – so umgegangen wird, daß sie in zwei Kategorien von Ausländern sortiert werden, nämlich in gute und in böse? Das ist vielleicht etwas, was die ÖVP beantragt hat, weil sie das als eines der Bildungsziele des universitären Bereiches implizit definieren will. Sie will allen Leuten, die in Österreich studieren, schon bei der Immatrikulation klarmachen, daß wir ein ganz bestimmtes Gesellschaftsbild haben, nämlich ein Gesellschaftsbild, das sich offenbar an der sogenannten Ratzenböck-Doktrin orientiert, daß es nämlich Ausländer gibt, denen man das ansieht, und daß wir daher eine Ausgrenzungsphilosophie in die Mitwirkung der Studenten an der Universität "eintragen". Wir definieren unser Demokratieverständnis in Bereichen der Selbstverwaltung eben so, daß wir meinen, es gibt solche, die zwar alle Pflichten mitzutragen haben, aber keine demokratischen Mitwirkungsrechte haben sollen. So pragmatisch solche Anträge sind, so grundsätzlich ist ihr Gehalt.

Heute wurde bereits eine Rückverweisung beantragt; ich meine dessenungeachtet, daß ich heute einen Abänderungsantrag dazu einbringen soll, der lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gredler, Dr. Kier, Dr. Schmidt und PartnerInnen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Punkt 1 wird ersetzt.

1. § 1 lautet:

"Österreichische Hochschülerschaft

§ 1 (1) Die Österreichische Hochschülerschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihr gehören die ordentlichen und außerordentlichen Hörerinnen und Hörer an Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung an.


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