Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 83

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Ein Wort noch: Ich versäume keine Gelegenheit – auch von diesem Rednerpult aus nicht –, darauf hinzuweisen, daß es in Österreich Volksgruppen gibt, denen es besser geht, und Volksgruppen, denen es schlechter geht. Niemandem geht es annähernd so schlecht wie den Roma. Bei ihnen kommt zum kulturellen und zum volkstumsmäßigen Problem die nackte soziale Not hinzu. Da ist viel versprochen und nichts gehalten worden. Wir müssen uns daran erinnern, daß auf diesem Sektor ein echter humanitärer, sozialer, ein in alle Richtungen gehender Nachholbedarf besteht, den wir befriedigen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.20

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Frage, die man da beantworten muß, ist: Wie hältst du es mit dem Vorschlag einer solchen Staatszielbestimmung? – Ich meine, ich kann diese Antwort ganz kurz geben: Jede Verbesserung und Verdeutlichung der Anliegen, die hinter diesem Antrag stehen, ist ein Schritt nach vorne und in die richtige Richtung. Wir werden, wenn diese Materie im Verfassungsausschuß auf der Tagesordnung stehen wird, sehr gerne unseren gesamten Sachverstand und unser gesamtes politisches Wollen einbringen, damit sich in dieser Richtung etwas bewegt.

Aber – es ist mir sehr wichtig, das festzuhalten – das ist natürlich nur ein erster Schritt. Es wäre die Verbesserung der jetzigen Staatsziellage, sage ich jetzt einmal, denn implizit ist das, was dieser Antrag zum Inhalt hat, an und für sich Staatsziel der Republik Österreich, wenn man nur die Dokumente nebeneinander liest. Es wäre gar nicht möglich gewesen, den österreichischen Staatsvertrag, der immerhin einen Artikel 7 enthält, zu unterschreiben, wenn man nicht im Prinzip mit so etwas einverstanden wäre. Auch die in der Antragsbegründung selbst zitierten Bestimmungen des Artikels 19 des Staatsgrundgesetzes von 1867 sind ja dem hier vergleichbar, wenn es auch moderner ist.

Ich kann mich aber nicht damit abfinden, daß im Rahmen dieser Debatte hier teilweise Dinge gesagt wurden, die für mich den Charakter von Ausreden haben. Klubobmann Khol hat bestehende Unterschiede, bestimmte Dissenslagen bei den Kärntner Slowenen angeführt – er hat sogar einen Vertreter dieser Volksgruppen ausdrücklich beim Namen genannt, nämlich den ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses Karel Smolle –, und er hat diese aus seiner Sicht dramatischen Meinungsverschiedenheiten zur Begründung dafür herangezogen, daß man füglich daher eigentlich gleich überhaupt nichts machen soll, bevor nicht Einstimmigkeit vorherrscht. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn es gibt viele Bereiche, in denen diese von Klubobmann Khol geforderte Einstimmigkeit durchaus vorherrscht, und es gibt vor allem Volksgruppen, die von der von ihm eingemahnten Einstimmigkeit gar nicht betroffen wären.

Ich frage: Was hat es mit den von Kollegen Khol genannten Aspekten zu tun, daß es im Burgenland, wo bekanntlich nicht die Kärntner Slowenen wohnen, keine zweisprachigen Ortstafeln gibt? Was hat das damit zu tun?

Oder: Gibt es seiner Meinung nach irgendeine unterschiedliche Auffassung unter irgendeiner Gruppe, die sich für die Minderheitenrechte der Kärntner Slowenen einsetzt, im Hinblick auf zweisprachige Kindergärten, im Hinblick auf eine Verbesserung der Aspekte des zweisprachigen Unterrichts, der derzeit mit der dritten Volksschulklasse endet?

Und überhaupt: Wie ... (Abg. Wurmitzer: Das ist nicht im Staatsvertrag verankert!) Herr Kollege Wurmitzer! (Abg. Wurmitzer: Ist das im Staatsvertrag verankert?) – Herr Kollege Wurmitzer! Wenn Sie mir hier die Auffassung zurufen, daß Sie nur dann, wenn etwas expressis verbis im Staatsvertrag steht, das auch zu machen gedenken, haben Sie die gesamte Rede Ihres Klubobmannes der Lächerlichkeit preisgegeben. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Wurmitzer: Ist es verankert?) Wie anders wäre es zu bewerten, wenn jemand nur das macht, wozu er gezwungen ist? Und zwar in diesem Fall noch dazu durch fremde Staaten, denn der Artikel 7 des Staatsvertrags ist nicht etwas, was wir herbeigefleht haben, sondern das wurde uns vorge


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