Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 13

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen und eröffne die 74. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 72. und der 73. Sitzung vom 6. Mai 1997 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Preisinger, Rosenstingl, Mag. Barmüller und Dr. Gusenbauer.

Zur Geschäftsordnung hat sich Frau Abgeordnete Petrovic gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

Einwendungen gegen die Tagesordnung

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir haben schriftlich Einwendungen gegen die Tagesordnung erhoben. Wir beantragen die Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 bis 10, um Raum für eine Erklärung der Bundesregierung in Sachen Kurdenmorde zu schaffen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Sie haben die Einwendungen, die sich auf eine Änderung der ausgegebenen Tagesordnung beziehen, gehört. Da diese Tagesordnung in der Präsidialsitzung einvernehmlich festgelegt wurde, kann ich diesem Änderungswunsch vom Präsidium aus nicht beitreten.

Die Geschäftsordnung sieht vor, daß in einer Debatte über Einwendungen die Redezeit 5 Minuten beträgt und daß die Zahl der Redner auf drei pro Fraktion begrenzt werden kann – von dieser Möglichkeit mache ich Gebrauch.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Redezeit: 5 Minuten.

9.03

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern ist den Fraktionsvorsitzenden der Parlamentsparteien ein Bericht der Bundesregierung in Sachen Aufklärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Kurdenmorden von 1989 in Wien zugekommen. Der Justizminister vermerkt im Zusammenhang mit dem Bericht, daß diese Unterlagen der Oberstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Wien zugeleitet worden sind.

Wir haben bei Durchsicht dieses Berichtes festgestellt, daß die Erklärungen, die der Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten in diesem Zusammenhang mündlich vor dem Hohen Haus abgegeben hat, teilweise in erheblichem Widerspruch zu den Ausführungen in diesem Bericht stehen. Das bedeutet, daß entweder die seinerzeit mündlich gemachten Ausführungen des Außenministers falsch sein müssen oder dieser Bericht. Ich denke, es geht nicht an, daß dieser Umstand, nämlich Widersprüche in den Ausführungen, einfach so im Raum stehen bleibt.

Eigentlich hätten wir erwartet, daß die Regierung angesichts der nun hervorgekommenen Tatsachen von sich aus die Gelegenheit ergreift, vor diesem Hohen Haus dazu Stellung zu beziehen. In unseren Augen wäre es eine Selbstverständlichkeit, mit dem Parlament, mit dem Hohen Haus die Vorkommnisse von 1989 im Lichte des Berliner "Mykonos"-Urteils zu erörtern.

 


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