Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 78

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Kollege Koller hat vorhin eine historische Wette angesprochen, was mich hellhörig gemacht hat. Es wird wohl so sein, daß wir damals diese Wette gewonnen haben, weil wir den besseren, ertragreicheren, größeren – oder wie immer zu bezeichnenden – Mais gehabt haben. Aber der Preis, den wir dafür bezahlen mußten, ist sehr wohl zu hinterfragen.

Wenn wir heute jene Gebiete in Österreich ansehen, in denen Mais intensiv angebaut wird, dann müssen wir feststellen, daß das dortige Grundwasser auf Jahrzehnte hinaus verseucht ist. Ich glaube, daß wir weniger danach trachten sollten, derartige Wetten zu gewinnen, sondern vielmehr darauf schauen und daran arbeiten müssen, daß wir unsere Umwelt in Ordnung halten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Dann muß man das Gesetz ablehnen, Herr Kollege!)

Meine Damen und Herren! Ganz kurz zum Saatgutgesetz. Herr Bundesminister! Ich beschäftige mich dabei nur mit einem Teilbereich, dessen Formulierung für mich regelrecht spannend ist.

In den §§ 38 und 39 wird dargestellt, daß die Saatgut-Anerkennungsbehörden die Möglichkeit haben, sich auch externen Personals zu bedienen, damit sie in der Lage sind, die entsprechenden Kontrollen vorzunehmen. Es wird in der Folge definiert, wer Feldbesichtigungen, Probeentnahmen und so weiter vornehmen kann. Ich habe mich beim Lesen dieses Gesetzestextes gefragt, welche Überlegungen da dahinterstecken.

In § 39 steht: Als fachlich befähigt gelten Personen, die ein einschlägiges Universitätsstudium haben. – Okay. Als nächstes kommen jene, die eine landwirtschaftliche Fach- oder Mittelschule absolviert haben. Da sind wir schon eine Stufe darunter. Danach folgen jene, die eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. Auf der nächsten Stufe – damit landen wir bei der untersten Stufe; für mich ist dies aber der absolute Höhepunkt! – finden sich jene Personen, die überhaupt keine Ausbildung haben, und zwar unter der Voraussetzung, daß sie – wie es da bezeichnet wird – durch Ausbildungs- und Nachschulungskurse auf den Stand der Wissenschaft und Technik gebracht werden.

Herr Minister! Ich wünsche uns, daß die Gruppe jener Personen, die ohne jegliche Ausbildung sind, eine relativ kleine ist, weil ich denke, daß wir es nicht schaffen werden, innerhalb kürzester Zeit einen so hohen Ausbildungsstand zu erreichen, daß wirklich nur qualifizierte Personen diese Tätigkeit ausüben. (Bundesminister Mag. Molterer: Das ist gefährlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend meine ich, daß wir den vorliegenden Gesetzen sehr wohl zustimmen können, gleichzeitig aber doch die eine oder andere kritische Bemerkung, die heute gefallen ist, im Hinterkopf behalten sollten. Was die Zukunft betrifft, ist es notwendig, daß wir mit der notwendigen Sensibilität an weiteren Gesetzesvorlagen arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wenitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.34

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesminister Mag. Molterer spricht mit Abgeordneten, die an der Regierungsbank stehen.) Herr Minister Molterer – wenn Sie vielleicht ein paar Minuten Zeit hätten? (Abg. Dr. Ofner: Er hat eh nur 6 Minuten, Herr Minister!)

Es ist traurig, Herr Minister, daß Sie mit der Regierungsvorlage zum Saatgutgesetz 1997 in keiner Weise auf die 1,2 Millionen Unterschriften zum Gentechnik-Volksbegehren, auf diese


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