Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 83

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Sie wissen doch genau, was dann passiert: Da entsteht ja kein Vakuum, sondern jede Gesetzeslücke, jedes legistische Vakuum wird sofort durch den Markt aufgefüllt. Es gibt Firmen, die sofort diese Chance ergreifen. In Österreich kann man, in Österreich darf man, in Österreich gibt es keine Haftung, in Österreich gibt es keine lückenlose Kennzeichnung. Wunderbar! – Dieses Vakuum wird sofort aufgefüllt. Und wenn Sie dann im nachhinein kommen und sagen: Wir wollen kennzeichnen, wir wollen eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wir wollen eine Haftung!, dann kommen sofort erpresserische Argumente – ich verwende dieses Wort bewußt –: Ja wenn ihr jetzt die Gesetze verschärft, dann werden wir uns überlegen, ob wir in Österreich noch investieren, dann werden wir uns überlegen, ob wir nicht die Arbeitsplätze verlagern! – Das wissen Sie ganz genau.

Warum begeben Sie sich in diese Erpreßbarkeit? Sie wissen doch, was passiert: Wenn Sie nicht gleichzeitig mit einem Gesetz die Frage der Haftung, die Frage der Produktkennzeichnung regeln, dann ist es später fast unmöglich, zumindest sehr, sehr schwer. Sie kennen die Argumente der Biochemie Kundl, Sie kennen die Argumente der Firma Immuno, Sie kennen die Argumente der Firma AgrEvo. Das ist ja nicht zum ersten Mal passiert, das heißt, Sie machen bewußt mit. Daß es da den Druck der Lobbies gibt, das wissen Sie, und Sie legen eine Seite der Medaille auf den Tisch, machen damit eine Türe auf und wissen, daß es die zweite Seite wahrscheinlich nicht geben wird beziehungsweise daß diese mit unendlichen politischen Schwierigkeiten verbunden sein wird.

Ich frage Sie wirklich: Wie weit soll das noch gehen? Jetzt betrifft es das Saatgutgesetz, beim Gentechnik-Gesetz ist es schon passiert. Sie werden diesem Gesetz – ich nehme es an – zustimmen, Sie sind an das Koalitionsübereinkommen gebunden, aber ich frage Sie wirklich: Wann kommt die Haftung? Wann kommt die Umweltverträglichkeitsprüfung? Wann kommt die lückenlose Kennzeichnung, die Ihre eigene Ministerin der Bevölkerung versprochen hat?

Mit einem neuen Gesetz wird ein Versprechen gebrochen, und das ist viel, viel schlimmer, als wenn wir mit einer schlechten alten Rechtssituation konfrontiert sind. Sie machen jeden Tag neue Gesetzeslücken auf, im Wissen, daß jetzt das Parlament gegen einen massiven Lobbydruck wird ankämpfen müssen und daß es nicht mehr sehr leicht sein wird, diese Versprechen zu erfüllen. Und ebenso schaut es mit der politischen Verantwortung aus.

Für die Bevölkerung ist klar: Wenn Sie hier mitstimmen, dann kann Frau Bundesministerin Prammer, dann kann der Bundeskanzler noch so oft sagen: Ich bin für die Kennzeichnung!, ganz offenbar wollen Sie diese Kennzeichnung nicht, denn sonst hätten Sie diesem faulen Kompromiß im Ministerrat und heute im Parlament nicht zugestimmt. (Beifall bei den Grünen.)

13.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist hiezu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen, und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar werde ich über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen lassen.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 671 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Reichhold und Genossen eine Abänderungsantrag eingebracht. Ferner haben die Abgeordneten Wabl, Ing. Reichhold und Genossen weitere Abänderungsanträge eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Wabl, Ing. Reichhold und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 2 Abs. 2 1. Satz, § 2 Abs. 2 Z 1 sowie § 2 Abs. 3 Z 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.


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