Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 87

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Zu diesem Zweck bringen die Freiheitlichen folgenden Zusatzantrag ein:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Aumayr, Ing. Reichhold, Koller, Wenitsch, Dr. Salzl und Kollegen betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle Deponien)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 400 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 672 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. § 33f Abs. 6 erster Satz lautet:

"(6) Wenn aus einer Verordnung gemäß Abs. 3 schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile in der sonst rechtmäßigen Nutzung von Anlagen und Grundstücken erwachsen, die eine Einkommensminderung bewirken, gewährt der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ab Ernte 1996 nach Maßgabe des jeweiligen Bundesvoranschlages Zuschüsse bis höchstens 50 Prozent der hierdurch bewirkten nachweislichen Einkommensminderung, wenn seitens des betreffenden Landes ein mindestens gleich hoher Zuschuß geleistet wird."

2. § 31d Abs. 7 entfällt.

*****

Ich appelliere vor allem an die Abgeordneten der ÖVP beziehungsweise des Bauernbundes, endlich Flagge zu zeigen und mitzuhelfen, daß eine echte Schlechterstellung für die Landwirtschaft bei Umweltschutzmaßnahmen aus der Welt geschafft wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.10

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war interessant, was Kollegin Aumayr zu einem Teil des Wasserrechtsgesetzes gesagt hat (Zwischenruf bei den Freiheitlichen) , und es war besonders interessant, was dazu zu Beginn der heutigen Tagesordnung seitens der Grünen und der Blauen vermeint wurde. Man meinte nämlich, es sei dies nicht wichtig, man könne dieses wichtige Umweltgesetz durchaus von der Tagesordnung absetzen. Das war eine Offenbarung, wie ernst man den Umweltschutz und die Sanierung des Wassers nimmt! (Abg. Aumayr: Das ist lächerlich!) Aber wir sind das ja gewohnt. Wir sind gewohnt, daß man für ein billiges Politspektakel selbstverständlich auch derart wichtige Dinge opfern würde. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Interessant war noch etwas, und das ist bemerkenswert: Kollegin Aumayr wirft Kollegen Kopf vor, daß er "Botschafter" des Landes Vorarlberg gewesen sei. Nun, dagegen habe ich einmal gar nichts. Es ist ja auch die Aufgabe eines Abgeordneten, für sein Bundesland optimale Gesetze zu erreichen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. ) Hier wirft man ihm vor, daß er versucht, die Interessen des Landes Vorarlberg durchzusetzen. (Abg. Aumayr: Was sind deine Interessen?) Dabei war dies das Interesse des blauen Landesrates in Vorarlberg, damit er seine fehlgeleitete Umweltpolitik ein wenig kaschieren kann.

Interessant ist außerdem noch: Heute höre ich das erste Mal, man sollte doch den zukunftsweisenden Weg der Verbrennung, der thermischen Verwertung und so weiter gehen. (Abg.


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