Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 94

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14.40

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich anerkenne das Bemühen, die AWR-Regelung, wonach nur Neuanlagen zu bewilligen sind, über das Wasserrechtsgesetz auszudehnen. Nur glaube ich, daß Sie jetzt das falsche Signal gesetzt haben.

Ziel ist es, im Jahre 2004 nur mehr inerte Stoffe zu lagern; ich glaube, darüber sind wir uns einig. Darüber, daß es in Hinkunft keine weiteren Altlasten geben darf, sind wir uns auch einig. Nur: Gerade zum jetzigen Zeitpunkt, zu welchem viele Bundesländer mitten in der Vorbereitung für den Tag X sind, ein derartiges Gesetz zu beschließen, halte ich nicht für sinnvoll. Das wird viele dazu veranlassen, mit den Vorbereitungen aufzuhören. (Abg. Dr. Keppelmüller: Nein!)

Selbstverständlich werden Sie das tun. Sie selbst haben doch hier am Rednerpult zugegeben, daß es viele geben wird, die dann augenzwinkernd um eine Ausnahme ansuchen werden. Ich glaube auch nicht, daß das nur eine Lex Vorarlberg ist, sondern ich glaube vielmehr, daß das ein plumper Kuhhandel zwischen Vorarlberg und Wien ist, weil offensichtlich auch Wien Probleme hat, künftige Standorte zu finden. (Abg. Dr. Keppelmüller: Nein, es gibt keine!)

Was die thermische Restmüllverwertung anlangt, bekenne ich mich dazu, aber nur dann, wenn es eine vorhergehende Vermeidungs- und Trennungsstrategie gibt. Ich bin überzeugt davon, daß wir diesen Weg gehen müssen. Wir unterscheiden sehr genau, Kollege Keppelmüller, zwischen der grundsätzlichen Frage der thermischen Restmüllverwertung und den Diskussionen vor Ort, wenn es um geeignete Standorte geht.

Daß es darüber zu Diskussionen kommt, daß es auch freiheitliche Bürgerinitiativen, wie zum Beispiel in Salzburg, gibt, die sich gegen einen schlechten Standort wehren, müssen Sie uns wohl zugestehen. (Abg. Schwarzenberger: Sie sind gegen jeden Standort!)

Diese Behauptung kann ich leicht widerlegen. Es gibt in Kärnten zwei Gemeinden, die sich um den Standort sogar bewerben, und in einer dieser Gemeinden ist ein Freiheitlicher Bürgermeister, und zwar in der Gemeinde Mölbling. Damit ist auch dieses Argument widerlegt.

Ich glaube, daß mit diesem Gesetz heute das falsche Signal gesetzt wird, daß damit jene, die sich bei der Vorbereitung wirklich anstrengen, um eine ordnungsgemäße Müllbewirtschaftung durchzuführen, wieder gebremst werden (Abg. Dr. Keppelmüller: Das glaube ich nicht!) und daß dadurch keine geordneten Wettbewerbsverhältnisse hergestellt werden, sondern daß damit lediglich ein paar, die offenbar ganz gute Kontakte haben, die Möglichkeit erhalten werden, künftig ganz gute Geschäfte zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte, Herr Bundesminister.

14.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst klarstellen, daß am Termin 2004 mit dieser Novelle nicht gerüttelt wird. Der Termin 2004 bleibt aufrecht. Es ist eine Verordnungsermächtigung für den Landeshauptmann im Abänderungsantrag normiert, daß unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die der Abänderungsantrag sehr klar und relativ eng definiert, der Landeshauptmann im Wege einer Verordnung die Frist bis zum Jahre 2008 verlängern kann. Das heißt, es ist erstens niemand gezwungen, diese Verordnung zu erlassen, und es ist zweitens niemand gezwungen, die Frist bis zum Jahre 2008 auszuschöpfen.

Ich halte das für eine vernünftige Regelung, weil sie flexibel auf die Situation in den einzelnen Ländern eingeht. Es ist keine Lex Bundesland X, sondern diese Verordnungsermächtigung gilt, wenn die Voraussetzungen dafür passen.


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