Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 153

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Zulassung von privatwirtschaftlichen Sammelsystemen ist de facto nicht möglich. Ich meine, das ist in einer freien Marktwirtschaft untragbar. Die ARA nimmt durch die derzeitige Regelung de facto nach wie vor eine Monopolstellung ein. Zudem stellt die derzeitige Verpackungsverordnung deutlich eine Einbahn in Richtung Verbrennung dar. – Allein diese Punkte würden genügen, eine weitere Novellierung durchzuführen.

Weiters werde ich noch nachweisen, daß eine Ablehnung des Antrages der Kollegin Aumayr betreffend Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes wirklich nicht gerechtfertigt war. Derzeit besteht nämlich mit der Ausweisung als Altlast weder eine gesetzliche Verpflichtung, eine Sanierung durchzuführen, noch werden Fristen für den Beginn beziehungsweise die Beendigung der Sanierung vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren zur Bestimmung des Verursachers wird nicht durchgeführt und von der Ausweisung der Altlast wird lediglich der Grundeigentümer informiert, der aber in den wenigsten Fällen identisch mit dem Verursacher der Altlast ist.

Andererseits entsteht jedoch mit der Meldung einer Verdachtsfläche auch Handlungsbedarf für Wasserrechts- und Gewerbebehörde. Gegebenenfalls kann die Wasserrechtsbehörde ein Sicherungsverfahren einleiten, das unter Umständen mit einem Bescheid endet, der den Verpflichteten beauftragt, Ablagerungen und Bodenverunreinigungen zu sichern oder dadurch verursachte Mißstände zu beseitigen, bevor noch die Verdachtsfläche als Altlast ausgewiesen ist.

Damit wird es problematisch, und was das bedeutet, hat Kollege Salzl, der als Bürgermeister davon betroffen ist, im Ausschuß bereits erörtert. Wenn ein Auftrag nach dem Wasserrechtsgesetz besteht, können ergänzende Untersuchungen nicht mehr – unter Umständen noch ein betroffener Bürgermeister – aus Altlastenbeiträgen finanziert werden. Damit entsteht für viele Bürgermeister eine sehr paradoxe Situation. Im Burgenland sind sehr viele Gemeinden im Seewinkel davon betroffen. Die Gemeinden geraten in große finanzielle Schwierigkeiten, und der Bürgermeister selbst steht sozusagen mit einem Fuß im Kriminal.

Unseres Erachtens nach ist deshalb eine Harmonisierung von Wasserrecht und Altlast höchst notwendig. Zudem bedarf es einer effizienten Regelung zur Sicherstellung der Finanzierung der Altlastensanierung. Sie wissen, daß das Aufkommen relativ gering ist, daß es nach wie vor zu Abgabenhinterziehung kommt, die Sie nicht in Griff bekommen, und daß das Finanzierungsvolumen ein weitaus größeres ist, als die Einhebung der Altlastensanierungsbeiträge ausmacht. Zudem brauchen wir auch eine Verpflichtung zur Sanierung ausgewiesener Altlasten, und es bedarf eines effizienten Ermittlungsverfahrens zur Bestimmung des Verursachers einer Altlast.

Also: Durchaus wichtige Fragen, die bis heute nicht geregelt sind. Spezifisch im Interesse der Gemeinden, im Interesse der betroffen Bürgermeister ist dieser Antrag von uns Freiheitlichen mehr als berechtigt. Deshalb verstehe ich Ihre Ablehnung unseres Antrages nicht. Wir werden nicht darum herumkommen, diesen so notwendigen Antrag für unsere Bürgermeister und Gemeinden noch einmal einzubringen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

19.10

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kurz einige Bemerkungen zum Immissionsschutzgesetz – Luft.

Bisher hat es in Österreich noch keine ausreichende bundesstaatliche Rechtsgrundlage für den Immissionsschutz gegeben. Bis jetzt knüpfte die nationale Umweltgesetzgebung auf der Emissionsseite, also auf der Verursacherseite, an. Mit dem nunmehr vorliegenden Immissionsschutzgesetz – Luft hat der Bundesminister für Umwelt dafür gesorgt, daß eine langjährige politische Forderung erfüllt wird. Dieses Gesetz gibt uns nunmehr durch die ständige Überwachung der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite