Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 165

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Da steht in einem Gesetz – und ein Gesetz sollte der Vollziehung dienen und nicht der Ankündigung von Maßnahmen –: "Verkehrsbedingte Emissionen. Zur Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen ... können von der Bundesregierung verkehrsspezifische Maßnahmen vorgesehen werden."

Da kann ich nur sagen: Bitte, das wissen wir; das muß man nicht in ein Gesetz hineinschreiben. Selbstverständlich können von der Bundesregierung jederzeit Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen gesetzt werden! Warum das ein eigener Paragraph ist, das weiß ich nicht, erst recht nicht, wenn es weiter heißt: "Als geeignete Maßnahme kommen insbesondere in Betracht" – das ist eine demonstrative Aufzählung von Maßnahmen, und da steht dann –: "Verbesserung oder Neueinrichtung der Verkehrsinfrastruktur." – Da kann ich nur sagen: No na! Hoffentlich! Das brauchen wir jedenfalls aus Umweltgründen, aus Wirtschaftsstandortgründen, aus vielen Gründen.

Punkt zwei: ökologische Optimierung der Verkehrsabläufe. – Ich bin gerne bereit, wenn Sie mich einladen, Ihnen einmal ein einstündiges Referat darüber zu halten, was man alles unter "ökologischer Optimierung von Verkehrsabläufen" verstehen kann. Aber warum diese Leerformel in einem Gesetz steht, weiß ich nicht.

Und die Ziffer 3 lautet: "Reduktion von Transporterfordernissen" und so weiter. Auch das ist absolut zu unterstreichen, man kann gar nicht dagegen sein, nur gilt auch hier: Ich bin gerne bereit, ein Essay zu schreiben, was das alles sein kann. Mir würde viel einfallen zu den Pendlern, wenn es möglich wäre, Reisebewegungen von Pendlern zu vermeiden, indem man eben Betriebsansiedlungen woanders fördert und so weiter. Aber das braucht nicht in einem Paragraphen zu stehen. Das gefällt mir ganz gut in einer Regierungserklärung. Das gefällt mir sehr gut als Zusage des Bundesministers A, B ,C oder D, aber warum das als Paragraph in ein Gesetz geschrieben wird, verstehe ich nicht.

Neben den Gründen, die mein Kollege Helmut Peter schon vorgetragen hat, sind diese beiden Aspekte, die Ausnahmeregelungen des § 14 und die absolute Leerformel in § 22 sehr gute Gründe, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

20.03

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Schutz vor schädigenden und belästigenden Luftschadstoffen ist nur durch eine langfristige Luftreinhaltepolitik zu gewährleisten. Dazu brauchen wir Instrumente, die emissions- und immissionsseitig wirken. Unsere bisherigen Regelungen wirkten auf diesem Gebiet fast ausschließlich emissionsseitig.

Es mag schon sein, wie einige Vorredner der Oppositionsparteien ausführten, daß uns mit dieser Gesetzesvorlage nicht der große ökologische Wurf gelungen ist. Dennoch ist es, so glaube ich, ein erster wichtiger Baustein für den Schutz vor Immissionen, den wir hiermit schaffen. Meine Damen und Herren! Dennoch vertrete ich insgesamt die Auffassung, daß mit Maßnahmen, die Emissionen gar nicht erst entstehen lassen, die Luft am wirkungsvollsten vor Schadstoffen bewahrt werden kann.

Mein Vorredner, Kollege Kopf, hat darauf hingewiesen, daß seit einigen Jahren das Umweltministerium von ÖVP-Ministern geführt wird, und ich darf daran erinnern, daß 1972 erstmals ein Umweltministerium geschaffen und von 1972 bis 1986 dieses Ministerium von SPÖ-Ministern geführt wurde.

Wir können und sollten heute im Zuge dieser Debatte darauf verweisen, daß in den letzten 25 Jahren in Österreich diesbezüglich sehr viel geschehen ist. Es kann nicht oft genug gesagt werden, meine Damen und Herren, daß Österreich mit rund 25 Prozent seines gesamten Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energieträgern in der Europäischen Union und darüber hinaus,


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