Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 175

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Antrag

der Abgeordneten Anschober und FreundInnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I Dr. Abdul Rahman Ghassemlou und seiner zwei Vertrauten; insbesondere ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Iran, "die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg" preiszugeben – wie vom ehemaligen Präsidenten des Iran Bani-Sadr behauptet – erteilt wurden.

Mit folgender Zusammensetzung:

4 SPÖ, 3 ÖVP, 2 Freiheitliche, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Unter einem verlangen die Antragsteller die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen nun in eine Kurzdebatte – nach § 57a der Geschäftsordnung – ein.

Die Redezeit für jeden Redner beträgt 5 Minuten, für den Erstredner als Antragsteller 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält als erster der Erstantragsteller, Herr Abgeordneter Anschober. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.47

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Ich hoffe, Sie bleiben! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mock! Herr Kollege Löschnak! Wir haben vor zirka sechs Wochen die erste Debatte über den ersten Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu diesem Thema in diesem Haus geführt. Seither wurden von uns wöchentlich, fast täglich, diesbezügliche Dokumente und Aktenstücke in Österreich publiziert.

Vor drei Wochen hat die Bundesregierung die scheinbare Flucht nach vorne angetreten und zugesagt, daß es einen Bericht über die Causa der Schande der Kurden-Morde in Österreich geben wird. Dieser Versuch der Reinwaschung und Selbstkontrolle einer Regierung kann, nachdem gestern das Ergebnis vorgelegt wurde, als absolut gescheitert betrachtet werden. Es wurden Fragen nicht geklärt, sondern es haben sich – im Gegenteil – eine Menge zusätzlicher Fragen gestellt.

Die drei Bericht weisen unterschiedlicher Qualität auf. Ich billige dem Bericht des Innenministeriums bedeutend höhere Redlichkeit und Qualität zu als etwa dem Bericht des Außenministeriums, der das andere Extrembeispiel darstellt, denn es wird von diesem grundsätzlich die Vorlage von Akten verweigert, obwohl die wesentlichsten Aktenstücke in diesem Regierungsbericht fehlen. Wir haben konkret 21 Aktenstücke gezählt, die von zentraler Bedeutung für die Aufklärung wären, die aber von der Bundesregierung in diesem Bericht verschwiegen werden. Das geht so weit, daß trotz Aufforderung des Innenministeriums Berichte über eine Ministerratssitzung fehlen, in der der damaligen Außenminister Mock die wesentliche Linie im Zusammenhang mit dem Vorgehen bei den Kurden-Morden skizziert, den schonenden Umgang dargestellt und wörtlich davon gesprochen hat, daß diesfalls eine ähnliche Vorgangsweise wie im Fall des Libyschen Volksbüros zu wählen sei.


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