Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 22

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Bemerkenswert ist, daß nur den Mitarbeitern der Bank Austria diese Vertretung im Sparkassenrat der AVZ zukommt, nicht aber den Mitarbeitern der Bank Austria Tochter CA, die von den Entscheidungen in derselben Weise betroffen sind. Insoweit kann von einer einzigartigen Privilegierung der Bank Austria Mitarbeiter gesprochen werden, die auf diese Weise jede wichtige Entscheidung über die künftige Eigentümerstruktur der Bank Austria blockieren können. Die CA-Bediensteten, immerhin rund 9.000, sind hingegen von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Im Verlauf der gesamten sechs Jahre dauernden CA-Verkaufsstory wurde von den Koalitionsparteien immer wieder betont, daß man eine österreichische Lösung anstrebe und dies auch mit dem oben genannten Ausschußbericht bekräftigt.

Nunmehr stellt sich heraus, daß die Westdeutsche Landesbank (WestLB), die mehrheitlich im Eigentum des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen steht und sozialdemokratisch dominiert wird, die Bank Austria bereits seit 1995 tatsächlich beherrscht. Laut Gesellschaftervertrag zwischen AVZ (rund 46 % der Stimmrechte an der Bank Austria) und WestLB (rund 10 % der Stimmrechte an der Bank Austria) haben sich die beiden Gesellschafter ungeachtet ihrer Beteiligungsquote über die einheitliche Ausübung der ihnen zustehenden Rechte zu verständigen. Dies betrifft insbesondere Beschlüsse über die Verwendung des Bilanzgewinnes, Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung sowie bei Entscheidungen von besonderer strategischer Bedeutung (z.B. bei Eingehung von strategischen Beteiligungen bzw. Kooperationen). Darüber hinaus wurde der WestLB ein Vorkaufsrecht an den Aktien der AVZ eingeräumt, wobei diese die Übertragung der Aktien auf sich oder einen allein von ihr zu benennenden Dritten verlangen kann. Die AVZ hat sich weiters verpflichtet, nur mit Zustimmung der WestLB Aktien an ein nicht österreichisches Kreditinstitut zu veräußern. Die AVZ hat sich auch verpflichtet, der WestLB zwei Aufsichtsräte in der Bank Austria zuzubilligen und den Vorstandsvorsitzenden der WestLB als Aufsichtsrat wiederzuwählen bzw. gegen allfällige Anträge auf Abberufung zu stimmen. Die Gesellschafter verpflichten sich aus gutem Grund, über diese Vereinbarung sowie über ihren Inhalt, über den Inhalt von Gesellschaftsbesprechungen sowie über alle aufgrund dieser Vereinbarung ausgetauschten Informationen Stillschweigen zu bewahren.

Dies bedeutet, daß schon längst der Weg für eine ausländische Mehrheit an der Bank Austria geebnet wurde. Dubios ist dabei die Rolle der führenden Mitglieder des Sparkassenrates der AVZ, die vom Gemeinderat der Stadt Wien bestellt wurden: des Bürgermeisters Michael Häupl als Vorsitzender und des damaligen Finanzstadtrates Rudolf Edlinger, die auch das Parteienübereinkommen unterfertigt und daher gewußt hatten, daß die WestLB die Bank Austria bereits beherrscht. Mit Sicherheit ist auch anzunehmen, daß der damalige Finanzminister Klima, der auch als Eigentümervertreter der Bundesanteile an der CA deren Verkauf an die Bank Austria forciert hat, davon informiert sein mußte, da es sich immerhin um eine Frage handelt, die die Geschäftsgrundlage dieses Verkaufes unmittelbar berührt, nämlich die Wahrung österreichischer Interessen. Sollte er nicht davon informiert gewesen sein, so wäre dieser Umstand bezeichnend für die Sachkompetenz, mit der der Bank Austria-CA-Deal abgewickelt worden ist.

Es ist einzigartig, wie die führenden Vertreter der SPÖ verbal immer wieder die große österreichische Bankenlösung beschworen und den Bank Austria-CA-Deal als einzig mögliche zukunftsweisende Strukturreform gepriesen haben während sie schon längst einen Abverkauf der Bank Austria und damit auch ihrer nunmehrigen Tochter CA an eine ausländische Bank ins Auge gefaßt hatten:

Finanzminister Viktor Klima, 11. Dezember 1996:

Für Finanzminister Klima verbessern sich durch das bevorstehende Offert der Bank Austria die Aussichten, den Privatisierungserlös aus dem Verkauf der CA-Stimmrechtsmehrheit zu optimieren und gleichzeitig auch die anderen politischen Vorgaben zur Privatisierung der CA, nämlich Strukturbereinigung im Bankensektor und eine österreichische Lösung, zu erfüllen.

Bundeskanzler Franz Vranitzky, 13. Dezember 1996:


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