Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 26

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Wenn nein, worauf gründet sich Ihre Auffassung, daß die Bezüge etwa in der OeNB und OeKB bisher marktkonform festgelegt wurden?

33. In welcher Form sollen die verantwortlichen Entscheidungsträger gemäß Punkt 4 des sensationellen 5-Punkte-Programms veröffentlicht werden und welche Entscheidungsträger sollen darin einbezogen werden?

34. Wer wird mit den Ermittlungen der offenzulegenden Einkommen gemäß Punkt 5 des 5-Punkte-Programms betraut werden?

35. Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zu rechnen, mit dem das sensationelle 5-Punkte-Programm umgesetzt werden soll?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum ehestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Erstunterzeichner der Dringlichen Anfrage ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Prinzhorn. Ich erteile ihm zur Begründung nach § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Die maximale Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter Prinzhorn.

10.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Als wir Freiheitlichen vor sechs Monaten eine Sondersitzung hier im Haus zum Thema Banken, CA-Kauf durch die Bank Austria verlangten, bewirkte das ein mittleres Erdbeben – aber die Nachbeben dieses Erdbebens scheinen noch größer zu werden. Schon wieder ist ein ähnlich großer Wirbel im Anzug; die Bankentragödie hat eine Dimension angenommen, wie wir sie uns damals nicht vorstellen konnten.

Ich rufe das Regierungsübereinkommen vom Dezember/Jänner 1997 in Erinnerung, in dem Punkte beschlossen wurden wie zum Beispiel: Die CA bleibt selbständig. Es gibt dazu sogar aus dem Jahr 1991 einen Gesetzesbeschluß, wonach die nationalen Interessen bei der CA-Privatisierung im Vordergrund zu stehen haben und daher der österreichische Einfluß der bestimmende Faktor sein soll.

Was haben wir heute? – Einen Gewinnabführungsvertrag zwischen Bank Austria und CA, einen Beherrschungsvertrag zwischen Bank Austria und CA. Insbesondere der Gewinnabführungsvertrag wird noch interessant sein, da dieser ja darauf schließen läßt, daß Verluste der Bank Austria gegenüber Gewinnen der CA aufgerechnet werden sollen.

Aber auch andere Punkte dieses Regierungsübereinkommens sind nach wie vor nicht erfüllt, insbesondere das Abfindungsangebot für Kleinaktionäre ist nach wie vor nicht auf dem Tisch. – In Wirklichkeit haben sämtliche CA-Kleinaktionäre seither enormen Schaden erlitten: Der Kurs ist auf 500 gesunken, die Stammaktien sind um 20 Prozent gefallen. Die Kleinaktionäre wurden zur Kassa gebeten. Aber das wird in Zukunft "weniger" ein Problem sein, da der neue Kleinaktionärsvertreter in der CA niemand anderer als die Kanzlei Eckert ist, nämlich Herr Dr. Eckert persönlich, der ja ein Rechtsanwaltsmandat bei der Bank Austria hat. Da werden ja die Kleinaktionäre dann ganz "besonders gut" vertreten sein.

Es gibt aber auch noch ganz andere Dinge, wie die Novelle zum Sparkassengesetz, die nach wie vor auf sich warten läßt – aber das ist ja ein proporzmäßiges Reizwort, denn was hören wir neuerdings von Herrn Ulrich von der Ersten Österreichischen Sparkasse: Um Gottes willen, eine Änderung des Sparkassengesetzes, eine Privatisierung der Sparkassen – der soziale Auftrag der Sparkassen, der bei den Sparkassen doch im Vordergrund steht, geht ja verloren! – Eine ganz neue Diktion! – Aber bei den Sozialisten regiert etwas anderes: Die fürchten nur um ihr Geld, um ihren Einfluß – das regiert ihre Welt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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