Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 113

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In den letzten Jahren wurden den Österreicherinnen und Österreichern durch das Sparpaket starke Belastungen auferlegt. Das Budgetdefizit wurde immer größer. Trotzdem ist niemandem bei der Kostenaufstellung im Zusammenhang mit dieser Regierungsvorlage aufgefallen, daß zum Beispiel – was mich besonders überrascht hat – im Bereich des Asylgesetzes wieder 30 neue Planstellen zur Verfügung gestellt werden müssen. Es ist mir klar, daß, wenn ein Gesetz beschlossen wird, dieses auch vollzogen werden muß.

Wenn man sich das aber genau anschaut, sieht man, daß die daraus entstehenden Folgekosten insgesamt etwa 250 Millionen Schilling ausmachen. (Abg. Kiss: Das ist das Rechtsverfahren!) Das ist wieder ein Griff in die Taschen der Steuerzahler, die das bezahlen müssen. Das ist nicht die Politik, die wir Freiheitlichen vertreten! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haider: Bravo!)

Herr Minister! Ich hoffe, daß Sie auch im Bereich der Exekutive, in dem es in den letzten Jahren Planstelleneinsparungen gegeben hat und solche auch für das kommende Jahr vorgegeben sind, einmal so konsequent sind und sagen: Bei der Sicherheit darf nicht gespart werden, die Sicherheit ist uns etwas wert, bei der Sicherheit darf man nicht nur auf die Kosten schauen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Noch ein weiterer Punkt ist mir besonders aufgefallen, und zwar die Stellungnahme des Verwaltungsgerichtshofes, die besonders umfassend ausgefallen ist. Der Verwaltungsgerichtshof spricht – die Zahlen sind ja bekannt – von einer Überlastung, die ihren Höhepunkt erreicht hat. Es blieben 14 125 Beschwerdefälle unerledigt, das ist gegenüber dem 1. März 1997 eine Steigerung um 3 606 Beschwerdefällen. (Abg. Kiss: Darum gibt es ja das Bundesasylamt! Das haben Sie nicht verstanden! – Abg. Dr. Haider: Es soll ein Burgenländer nicht vom Nichtverstehen reden ...!)

Weiters heißt es, daß die anfallende Arbeit nicht mehr zu bewältigen, die Tendenz unverändert und die Verwaltungsgerichtsbarkeit partiell zusammengebrochen ist.

Es gäbe sehr viel dazu zu berichten, ich möchte aber jetzt nur noch zwei kurze Punkte zitieren: Grundsätzlich sei klargestellt, daß die in den derzeitigen Entwürfen vorgesehenen Maßnahmen keineswegs geeignet sind, zu einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes zu führen. – Weiters wäre klarzustellen, daß der UBAS die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde des Bundesasylamtes ist und daß seine Entscheidung im Verwaltungswege weder aufgehoben noch abgeändert werden kann. – Zitatende.

In diesem Bericht sind sehr wesentliche Dinge enthalten, die jedoch alle in diesem Gesetz nicht berücksichtigt wurden beziehungsweise nicht die nötige Unterstützung fanden.

Eine Gesetzgebung, die mehr Personal benötigt, eine Gesetzgebung, die den Zuzug von Ausländern erleichtert und die Tore Österreichs weiterhin offenläßt, eine Gesetzgebung, die die Abschiebung erschwert, und zwar insofern, als aus der Muß- eine Kann-Bestimmung geworden ist, eine Gesetzgebung, die die Tätigkeit des Verwaltungsgerichtshofes erschwert, eine Gesetzgebung also, die so viele Fragen offenläßt, ist keine, die wir Freiheitlichen unterstützen würden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.53

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Haller von der Freiheitlichen Partei hat in ihren Ausführungen gemeint, daß sie bei diesen Gesetzesvorlagen die nötige Kompromißlosigkeit vermisse. Die Mitte könne da nicht günstig sein, da es nicht unser Bestreben sein könne, alle möglichst gut einzubinden und einen Gesetzentwurf, getragen von Gemeinsamkeit, vorzulegen.


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