Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 178

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und Telekombereich einen inneren Zusammenhang mit dem Telekomgesetz haben, in welchem die volle Privatisierung und der Wettbewerb auf diesem Gebiet hergestellt werden.

Wir treten Ihren Einwendungen also nicht bei. Ich bitte aber, zur Kenntnis zu nehmen, daß wir Verständnis dafür haben, und ich werde mich darum bemühen, daß derartige kurzfristige Anträge nicht mehr gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Kostelka. – Bitte, Herr Klubobmann.

22 20

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Wesentlichste wurde bereits gesagt. Das Telekommunikationsgesetz stellt die rechtliche Grundlage für die künftige Tätigkeit aller Anbieter im Telekommunikationsbereich dar. Die Post ist der größte Anbieter, und sie muß, um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, auch ihre eigene Betriebsstruktur sehr wesentlich ändern. Dazu sind organisatorische Maßnahmen notwendig, aber auch Maßnahmen dienstrechtlicher Art.

Das stellt auch den wesentlichen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Telekommunikationsgesetz auf der einen Seite und der Beamten-Dienstrechts- und Gehaltsgesetznovelle auf der anderen Seite dar. Der inhaltliche, sachliche Zusammenhang ist in diesem Zusammenhang also einwandfrei gegeben.

Herr Kollege Rosenstingl! Starke Worte machen noch keine sicheren Fakten. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Mißbrauch der Geschäftsordnung vorwerfen, dann bitte ich Sie: Halten Sie in Zukunft bei solchen Vorwürfen ein bißchen inne! (Abg. Haigermoser: Das ist eine Beugung der Geschäftsordnung!)

Sie haben diesen Antrag im Entwurf am 2. Juli bekommen. Am 3. Juli in der Präsidialkonferenz um 8.30 Uhr – hier habe ich das Protokoll! – haben Ihr Dritter Präsident und Ihr Klubobmann Stadler zugestimmt. Lesen Sie bitte auf Seite sechs dieses Protokolls nach. Als Tagesordnungspunkt 11 wird dort angeführt: "Bericht und Antrag des Verkehrsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (825 der Beilagen)."

Dies wurde am Tag davor von den Klubdirektoren unter Beteiligung des Ihren vereinbart. Meine Damen und Herren! Wenn Sie dann hier sagen, Sie hätten erst eine halbe Stunde vor Ausschußbeginn von diesem Antrag überhaupt erfahren, es liege eine eklatanter Mißbrauch der Geschäftsordnung vor, dann ist das eine Argumentation, die eines Attributes bedürfen würde, das ordnungsruffähig wäre, und daher unterlasse ich es, dieses zu nennen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Mag. Stadler vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.23

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist immer ein besonderes Problem, wenn das Reinigungsmittel, das eingesetzt wird, unklarer ist als das, was man zu reinigen versucht wird. Damit kübelt man nämlich gleichzeitig auch noch den Herr Präsidenten an!

Herr Kollege Kostelka! Sie haben jetzt die Beratungen der Präsidialkonferenz völlig falsch wiedergegeben. Herr Präsident! Ich bitte Sie, jetzt Zeuge zu sein! Zum Zeitpunkt der Beratungen der Präsidialkonferenz ist das Arbeitspapier der Klubdirektoren vorgelegen. Ich habe es da! Darin taucht diese Vorlage überhaupt nicht auf. Es gibt nur einen allgemeinen Zusatz, daß die Tagesordnung im Wege der Rundlaufpräsidiale ergänzt werden kann; ausgenommen davon sind allfällige §-27-Anträge im Verkehrsausschuß. (Abg. Dr. Kostelka: Von welchen Sie


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