Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 18

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Plätze einzunehmen.

Ich eröffne die 81. Sitzung des Nationalrates.

Ich gebe bekannt, daß für die heutige Sitzung die Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Preisinger und Dr. Haselsteiner als verhindert gemeldet sind.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Bundeskanzleramt hat folgende Mitteilung über Entschließungen des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung gemacht:

Der Herr Bundeskanzler Mag. Viktor Klima wird für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Herrn Vizekanzlers Dr. Wolfgang Schüssel durch Herrn Bundesminister Mag. Karl Schlögl vertreten.

Der Herr Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel wird durch die Frau Staatssekretärin Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner vertreten.

Der Herr Wissenschaftsminister Dr. Caspar Einem wird durch Herrn Finanzminister Rudolf Edlinger vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – um 9.03 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Dolinschek. Er hat das Wort. Ich bitte um die Verlesung der Frage.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:

139/M

Wie hat sich die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen auf die Zahl der Arbeitsplätze je nach Beschäftigungsausmaß ausgewirkt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das neue Arbeitszeitgesetz ist am 1. Mai 1997 in Kraft getreten, und im Sinne der Beschlußfassung durch das Hohe Haus ist die Ermächtigung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit den Kollektivvertragspartnern übertragen worden. Es konnten innerhalb der kurzen


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