Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 49

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gehen, daß das Gesetz der Mehrheit nicht das Gesetz der Demokratie sein kann. Ich stehe diesen Beratungen offen gegenüber. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Khol. – Bitte, Herr Klubobmann.

11.04

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute, wie das im Parlamentsjargon heißt, eine Trägerrakete für unsere weiteren Beratungen zur Geschäftsordnungsreform zur Startrampe gebracht. Ich freue mich, daß – sieht man von den Fragen Mehrheitsrecht – Minderheitsrecht ab – die dort vorgeschlagenen Regelungen weitestgehend im Fünfparteien-Konsens erarbeitet wurden. Das heißt also, daß wir einen Konsens darüber erzielt haben, wie die Rechte der Personen, die vor die Ausschüsse geladen werden, ausgestaltet sind, wie die Rechte der Vorsitzenden gestaltet sein sollen, wie das Verfahrensrecht ist.

Wir würden, wenn wir dieses Gesetz annehmen, eine wichtige und immer schmerzlich empfundene Lücke in unserer Geschäftsordnung schließen. Ich selbst war in einem Untersuchungsausschuß als Abgeordneter tätig und habe diese Lücken dort sehr deutlich gespürt. Wenn wir jetzt im Fünfparteien-Konsens diese Lücken schließen, ist einer der Vorbehalte, die ich aus rechtsstaatlichen Gründen gegen Untersuchungsausschüsse an sich hatte, ausgeräumt.

Was die offenstehende Frage des Mehrheits- und Minderheitsrechtes angeht, so möchte ich doch darauf hinweisen, daß, wie auch Kollege Kostelka gesagt hat, das Bewegungsgesetz der Demokratie eben die Frage der Mehrheit ist, wobei die Frage des Minderheitsschutzes natürlich auch zu berücksichtigen ist.

Es sollte allerdings zu denken geben, daß zum Beispiel das Europäische Parlament selbst das Recht auf Untersuchungsausschüsse der Mehrheit gibt und nicht einer Minderheit, und daß alle Mitgliedstaaten der EU, sieht man von Portugal ab, letztlich die Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einer Mehrheit vorbehalten. Denn auch das immer wieder zitierte Beispiel der Bundesrepublik Deutschland wird nicht zu Recht gebracht.

Ich habe mich immer gewundert, wieso in Deutschland, wo es doch eine kräftige Opposition und eine sehr kräftige Regierung gibt, so wenige Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Inzwischen habe ich herausgefunden, daß dort letztlich das Bundesratsplenum mit Mehrheit zu entscheiden hat, ob eine bestimmte Frage, die untersucht werden soll, so formuliert ist, daß sie der deutschen Bundesverfassung, dem Staatsgrundgesetz entspricht, und das ist ein eingebautes Palliativ, das de facto, wie man aus der Praxis sieht, aus einem gewissen Zugriff auch der Mehrheit das Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gibt. (Abg. Wabl: Dagegen haben wir nichts!)

Zu den konkreten Vorschlägen hinsichtlich Untersuchungsausschüssen, die auch Frau Kollegin Petrovic, die jetzt leider der Debatte nicht mehr folgen kann, angeschnitten hat, meine ich, daß das von der Frage der Geschäftsordnung zu trennen ist. (Abg. Wabl: Kein Problem!) Bezüglich der Untersuchungsausschüsse hat sich in den Fragen, die Frau Petrovic angeschnitten hat und auf die wahrscheinlich eine Reihe von Rednerinnen und Rednern der Grünen, die nach mir sprechen, eingehen werden, unsere Position nicht geändert.

Ich glaube aber, daß man uns davon überzeugen wird können, die Verfahrensordnung von Untersuchungsausschüssen so zu gestalten, daß wir einen breitestmöglichen Konsens erzielen, und ich hoffe, daß wir in den ersten Tagen des September beziehungsweise im Oktober diese Beschlüsse fassen werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

11.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte.


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