Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 199

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Als nächstes stimmen wir ab über die dem Ausschußbericht 813 der Beilagen beigedruckte Entschließung betreffend Regelung über eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E  75.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 813 der Beilagen ebenfalls beigedruckte Entschließung betreffend Regelung der Entlohnung für Masseverwalter, Ausgleichsverwalter, Reorganisationsprüfer und bevorrechtete Gläubigerschutzverbände.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist einstimmig beschlossen. (E 76.)

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (737 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Bundessozialämtergesetz geändert werden (802 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 57/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Novellierung des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (298 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 499/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird (808 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf eine Berichterstattung, weshalb wir sogleich mit den Diskussionsbeiträgen beginnen können.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Meisinger. – Bitte.

21.30

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zum Antrag Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz: Mit dieser Änderung soll den Gemeinden im Bereich der Sondernotstandshilfe rückwirkend per Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996 eine inhaltliche Berufungsmöglichkeit gegen Kostenvorschreibungen des Arbeitmarktservice eingeräumt und damit ein faires Verfahren sichergestellt werden. Auch sollen Gemeinden beim Landeshauptmann bezüglich mangelnder Voraussetzungen für die Gewährung von Sondernotstandshilfe Berufung erheben können.

Von den Regierungsparteien ist weiters ein Entschließungsantrag einbracht worden, der abgestuft ein Einkommen aus vorübergehender Beschäftigung für Arbeitslose, Notstandshilfe-, Karenzgeld- und Urlaubsgeldbezieher ermöglichen soll. Unsere Haltung zu diesem Antrag ist


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