Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 201

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Zum dritten Punkt, dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. Es hat eine Verkürzung im Titel – Bundessozialamt – erfahren, diese Verkürzung wird jedoch nicht nur, was den Namen angeht, sondern auch an den Leistungen deutlich. Ein ganz markantes Beispiel sind die Impfgeschädigten in Oberösterreich, wo sich erst ein Verein gründen mußte, um dieser so schwer betroffenen Personengruppe einigermaßen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Es ist traurig, daß die Bundesregierung immer bei den Schwächsten unserer Gesellschaft zu sparen beginnt, dort, wo der allmächtige Staat anscheinend am ehesten erfolgreich ist. Ich bringe deshalb einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Haller zum Antrag 499/A der Abgeordneten Reitsamer, Dr. Feurstein betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes (808 der Beilagen), betreffend praxisgerechte Anrechnung von Nebeneinkommen auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und auf das Karenzgeld

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzentwürfe zuzuleiten, die

im Arbeitslosenversicherungsgesetz

1. eine Förderung von Zwischen- und Zusatzverdiensten (auch aus nicht der Qualifikation des Arbeitslosen entsprechenden Tätigkeiten) sowie der Annahme einer Beschäftigung außerhalb der Saison trotz Einstellungszusage durch die nur teilweise Anrechnung auf das Arbeitslosengeld statt seines vollständigen Entfalles beziehungsweise der jetzigen Nichtanrechnung von geringfügigen Einkünften und

2. eine Verpflichtung des Arbeitsmarktservice zur weiteren Vermittlung auf Arbeitsplätze, die der höheren Qualifikation entsprechen, auch wenn eine schlechter qualifizierte Beschäftigung angenommen wurde sowie die Beibehaltung der ursprünglichen Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld und die ursprüngliche Zumutbarkeitsgrenze

sowie im Karenzgeldgesetz eine Durchrechnung der Einkommensgrenzen über den gesamten Zeitraum des Karenzgeldbezuges

vorsehen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, der soeben verlesen wurde, ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.

21.40

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Unter den vorliegenden Tagesordnungspunkten befindet sich auch eine Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. Erlauben Sie mir dazu drei Bemerkungen.

Erste Bemerkung: Es wird mit dieser Novelle sichergestellt – für die Gewerkschaften der entscheidende Punkt der Verhandlungen –, daß in den Fonds nicht auch die Beschäftigten einzahlen müssen; Beitragszahlungen bleiben also weiterhin den Arbeitgebern vorbehalten. Das ist


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