Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 26

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werden sollen – Stichwörter: Familienlastenausgleich, Wohnbauförderung bis hin zu den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung –, mit welcher Prioritätenreihung Schritt für Schritt sozusagen abgetauscht wird, oder gibt es von Ihrer Seite mehr oder weniger detaillierte politische Vorgaben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Nein, es gibt keine politischen Vorgaben, es gibt nur politische Zielsetzungen. Und ich erhoffe mir eigentlich von der Steuerreformkommission, daß sie in Varianten denkt, weil sie dann auch den politischen Entscheidungsprozeß erleichtert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Wir kommen zum 4. Fragenkomplex. Kollege Müller formuliert die Anfrage. – Bitte.

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Finanzmister! Meine Frage lautet:

146/M

Ist es Ihrer Meinung nach gewährleistet, mit dem im Bereich der Finanzverwaltung vorhandenen Personal die wachsenden Aufgaben dieses Bereiches zu bewältigen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, daß die notwendigen Maßnahmen zur Kostenminimierung im öffentlichen Sektor – da sind natürlich die Personalkosten ein sehr großer Faktor – alle Bereiche treffen, selbstverständlich auch das Finanzressort.

Die Bundesregierung hat sich die Ausgabenkonsolidierung im öffentlichen Dienst zum Ziel gesetzt, und es entspricht das auch dem mittelfristigen Budgetprogramm, in dem festgelegt wurde, bis zum Jahr 2000 die Personalkosten mit plus 1,3 Prozent pro Jahr zu begrenzen. Das erfordert Maßnahmen, denn ohne Maßnahmen würde das jährliche Ausgabenwachstum unter Zugrundelegung einer moderaten Gehaltssteigerung etwa 3 Prozent betragen.

Dieses Ziel ist nur dann zu erreichen, wenn es auch strukturelle Maßnahmen gibt, die von den Bediensteten vertreten werden können und eine bessere Verteilung der Arbeit auf die Bediensteten beziehungsweise eine leistungsgerechtere Entlohnung zum Inhalt haben. Das heißt konkret, daß die Zielsetzung darin besteht, nur einen Teil jener Bediensteten, die durch Pensionierung ausscheiden, zu ersetzen.

Das bedeutet aber auf der anderen Seite, daß nicht alles mit Arbeitsverdichtung funktionieren kann und daß man dabei nicht linear und mathematisch vorgehen kann, denn in bestimmten Bereichen spielt die Qualifikation eine große Rolle. Die Methode, nur einen Teil der Stellen nach Pensionierungen nachzubesetzen, ist in bestimmten Bereichen des Bundesdienstes nicht möglich. Denken Sie etwa an den gesamten Sicherheitsbereich, wo der Grundsatz, daß nur ein Teil der Stellen nach Pensionierungen nachbesetzt werden kann, nicht zutrifft.

Natürlich – und das ist mir auch bekannt – ist die Finanzverwaltung ein sehr zentraler Teil der öffentlichen Verwaltung. Daher sind die Maßnahmen, die zur Veränderung, Erleichterung und Vereinfachung der Arbeitsabläufe dienen, von ganz entscheidender Bedeutung.

Ich weise etwa auf das Programm "Fit 2001" hin, wodurch wir versuchen, gemeinsam mit den Bediensteten und ihren Vertretern Wege der Effektuierung der Arbeit zu entwickeln. Denn wer sonst als die Menschen, die tatsächlich in die Arbeitsläufe eingebunden sind, soll das besser wissen?


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